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09.02.2010, 16:20 Uhr | Übersicht | Drucken
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärt der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz (CDU):

„Das Bundesverfassungsgericht hat die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verordnete Ermittlungsmethode für Hartz IV-Empfänger als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar verworfen. Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht eine eigenständige, transparente und nachvollziehbare Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche verlangt.

Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche müssen vor allem gewährleisten, dass Teilhabe, Bildungs- und Aufstiegschancen eröffnet werden.

Jedoch nicht nur Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, bedürfen der Unterstützung. Auch Familien, die keine Transferleistungen erhalten und die ihre Kinder eigenverantwortlich und aus eigener Kraft fördern, müssen wir helfen durch Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Regelungen.

Entscheidend für die Bekämpfung von Kinderarmut aber ist ein Arbeitsmarkt, der Eltern die Chance für eine Erwerbstätigkeit bietet.


Berlin -


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