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24.10.2012, 15:17 Uhr | Übersicht
Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen

„Private Bildungseinrichtungen, insbesondere von privaten Musik-, Tanz- und Ballettschulen werden auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen müssen.“ Dies teilte der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz (CDU) mit.  

Die zuständigen Fachpolitiker der Fraktionen im Deutschen Bundestag und Vertreter des Finanzministeriums haben sich darauf verständigt, eine ursprünglich im Jahressteuergesetz 2013 vorgesehene Regelung zu den Bildungsleistungen zu streichen.




Dies hätte vorgesehen, es zwar bei der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung zu belassen, aber zwischen Leistungen zu unterscheiden, die der Bildung, der reinen Freizeitgestaltung oder beidem dienen. Das deutsche Steuerrecht sollte an dieser Stelle an die Rechtsprechung der EU anpasst werden. 

Es bleibt nunmehr beim alten Rechtszustand.



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