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30.11.2012, 14:07 Uhr | Übersicht
Abstimmung im Bundestag zu Griechenlandhilfen
Fragen und Antworten zu den Änderungen am Finanzhilfeprogramm für Griechenland


Weshalb musste das Finanzhilfeprogramm geändert werden?

Die Wirtschaftsentwicklung in Griechenland ist ungünstiger verlaufen als 2011 erwartet. Zudem haben die Unsicherheiten angesichts zweier Parlamentswahlen, bei denen die erste zu keiner Regierungsbildung führte, zu Verzögerungen in der Programmumsetzung beigetragen. Die Troika hat jedoch bestätigt, dass die aktuelle griechische Regierung die Umsetzung der Auflagen sehr konsequent verfolgt hat. Die Finanzminister der Eurozone haben sich daher auf eine Anpassung der Konsolidierungsziele im laufenden Programm verständigt. Es wurden Korrekturen und Anpassungen im Programm erforderlich, um das Funktionieren des Programms bis 2014 wieder sicherzustellen. Ziel war es dabei, die vorhandenen Möglichkeiten im Programm selbst auszuschöpfen.

Was wurde am Finanzhilfeprogramm konkret geändert?


Die Finanzminister der 17 Staaten der Eurozone haben mehrere Maßnahmen beschlossen, die jetzt den nationalen Parlamenten vorgelegt werden. Dazu zählen insbesondere:

1. Zinssenkung auf die ausgereichten öffentlichen Kredite: Eine Absenkung des von Griechenland zu zahlenden Zinssatzes auf die im Rahmen der griechischen Kreditfazilität (Greek Loan Facility (GLF) – erstes, bilateral gestaltetes Griechenlandprogramm) gewährten Kredite um 100 Basispunkte. Mitgliedstaaten, für die ein vollständiges Finanzhilfeprogramm läuft, müssen sich während des Zeitraums, in dem sie selbst Finanzhilfe beziehen, nicht an der Absenkung des GLF-Zinssatzes beteiligen.

2. Eine Absenkung der Garantie-Bereitstellungsgebühr, die Griechenland auf die EFSF-Kredite zahlt, um 10 Basispunkte.

3. Eine Verlängerung der Laufzeiten der bilateralen und EFSF-Kredite um 15 Jahre sowie ein Aufschub der Zinszahlungen durch Griechenland auf EFSF-Kredite um 10 Jahre. Diese Maßnahmen werden die Bonität der EFSF nicht beeinträchtigen, da diese weiterhin vollständig durch Bürgschaften der Mitgliedstaaten gesichert ist.

4. Eine Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten, ab dem Haushaltsjahr 2013 auf Griechenlands Sonderkonto die Gewinne aus den Anleihe-Aufkaufprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) zu überweisen, die bei den nationalen Notenbanken eingehen. Mitgliedstaaten, die sich selbst unter einem vollständigen Finanzhilfeprogramm befinden, müssen sich während des Zeitraums, in dem sie selbst Finanzhilfe beziehen, nicht an dieser Maßnahme beteiligen.

Gilt der Grundsatz der Konditionalität fort?

Ja. Die genannten Erleichterungen sollen Griechenland nur zukommen, wenn die vereinbarten Reformen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies gilt für die Programmlaufzeit und darüber hinaus.

Ändern sich Programmlaufzeit und Volumen?

Nein. Das Programm wird weiterhin bis 2014 laufen. Auch das Programmvolumen bleibt bestehen. Die Minister der Eurozone ziehen dabei in Betracht, dass es auch über das Jahr 2014 hinaus weitere Maßnahmen geben könnte, falls dies notwendig ist, um eine weitere glaubwürdige und nachhaltige Reduzierung des Schuldenstandes Griechenlands zu erreichen. Bedingung ist die Erreichung eines Primärüberschusses und die Erfüllung aller Programmauflagen. Als Beispiel für solche denkbaren Maßnahmen nennt die Erklärung der Eurogruppe eine Senkung des bei Kofinanzierungen im Rahmen der Strukturfonds von Griechenland zu tragenden Anteils oder eine weitere Senkung der Zinsen.

Ist ein Schuldenschnitt vorgesehen?

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die den Schuldenstand Griechenlands senken sollen, aber es ist kein Schuldenschnitt auf öffentliche Forderungen vorgesehen. Griechenland plant über ein Schulden-rückkaufprogramm eine weitere Beteiligung der privaten Gläubiger auf freiwilliger Basis. Bei den öffentlichen Krediten aus den beiden Griechenland-Programmen werden die Zinssätze etwas abgesenkt und Laufzeiten teilweise verlängert. Auch dies trägt zu einer verbesserten Schulden-tragfähigkeit bei.

Wird es Zahlungen aus dem Bundeshaushalt geben?

Die Bundesregierung will die auf Deutschland entfallenden Gewinne aus dem Anleihen-Ankauf-programm der EZB an Griechenland zurückgeben. Denn die Länder der Eurozone wollen aus der schwierigen Lage Griechenlands keinen Profit ziehen und nicht an der Not eines europäischen Partners verdienen. Um jede Zweckverfehlung in Griechenland zu vermeiden, fließen die Mittel auf das errichtete Sonderkonto bei der griechischen Zentralbank.

Wie soll der Schuldenstand weiter gesenkt werden?

Griechenland beabsichtigt einen Rückkauf umlaufender Staatsanleihen von Privaten unter dem zum Laufzeitende geschuldeten Nennwert. Dies bedeutet eine weitere Beteiligung des Privatsektors an der Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit des Landes auf freiwilliger Basis, wie bereits im Frühjahr geschehen. Ergebnisse sollen bis Mitte Dezember bekannt sein. Dann können die Auswirkung auf den Schuldenstand abschließend beurteilt werden.

Wie wird der Schuldenrückkauf bezahlt?

Der Schuldenrückkauf kostet zunächst Liquidität und erfordert daher liquide Mittel, die aus dem laufenden Programm finanziert werden sollen. Dazu kann eine Vorfinanzierung über die EFSF gehören. Entscheidend ist, dass sich das Programmvolumen dadurch nicht erhöht.

Wer ist Inhaber der Anleihen für den Schuldenrückkauf?

Griechische Staatsanleihen in einem Volumen von ungefähr 62 Mrd. Euro werden von Privatanlegern gehalten, ein Teil davon von griechischen Banken und anderen griechischen Investoren, wie Pensionsfonds. Der Rest wird von Investoren außerhalb Griechenlands gehandelt. Griechenland plant, kurzfristig ein Angebot zu unterbreiten.

Wie beurteilt der IWF die Lage?

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat an allen Entscheidungen der Staatengemeinschaft mitgewirkt. Er hat angekündigt, seine Entscheidungen unmittelbar nach den Ergebnissen des Schuldenrückkaufs zu veröffentlichen. Die Bundesregierung begrüßt, dass der IWF das Programm weiter unterstützt und begleitet.

Welche Programmverbesserungen gibt es ansonsten?

Die Bundesregierung hat darauf gedrängt, die Programmsteuerung zu verbessern und damit das Ver-trauen in die Programmumsetzung zu stärken. Dies bedeutet:

1. Das Sonderkonto bei der griechischen Zentralbank wird gestärkt, weil dort zukünftig auch Privatisierungserlöse und ein Teil künftiger Primärüberschüsse hin fließen sollen.

2. Die im Zeitraum Januar bis März vorgesehenen Auszahlungen von Teilbeträgen der nun zu beschließenden Tranche werden daran geknüpft, dass Griechenland seine Reformen auch tatsächlich umsetzt. Welche Beschlüsse wird der

Welche Beschlüsse wird der Bundestag fassen, wie ist das weitere Prozedere?

Die Bundesregierung leitet alle vorliegenden Unterlagen unverzüglich dem Bundestag zu und steht für alle Fragen zur Verfügung. Es ist mit einer Parlamentsbefassung noch in dieser Woche zu rechnen. Am 13. Dezember 2012 soll dann von der Eurogruppe abschließend auch im Lichte des möglichen Schuldenrückkaufs über die Auszahlung der Tranche an Griechenland entschieden werden.

Worüber soll der Bundestag darüber hinaus entscheiden?

Der Bundestag soll gleichzeitig auch über eine Anpassung der Haftungsschlüssel entscheiden, die durch die Nichtbeteiligung der Slowakei am ersten Finanzhilfeprogramm für Griechenland und die Überführung des noch nicht ausgezahlten Anteils in das über die EFSF finanzierte zweite Griechenland-Programm notwendig wurde.
Die Staats- und Regierungschefs der Länder des Eurowährungsgebiets hatten auf ihrem Gipfeltreffen am 26. Oktober 2011 der Slowakei eine Beitragsobergrenze zugestanden, gemäß der die Slowakei mit ihrem Anteil nur für bis zu maximal 109 Mrd. Euro der unter dem zweiten Griechenland-Programm gewährten Zusagen (in Höhe von insgesamt 144,6 Mrd. Euro) haftet. Beide Gründe führen zu einer geringfügigen Erhöhung des prozentualen Anteils Deutschlands am EFSF-Kredit von 29,06 % auf 29,15%.

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