13.12.2012, 18:57 Uhr | | Übersicht |
Heute im Bundestag: Abstimmung zum Thema Fracking Poelnz gibt Erklärung zur Debatte ab Meine Erklärung zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE „Verbot des Fracking in Deutschland“, und Bündnis90/Die Grünen „Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland“ (Drs. 17/11328, 17/11213) und SPD „Ergebnisse der Gutachten zu Umweltauswirkungen von Fracking zügig Umsetzen“ (Drs. 17/11829) Den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt:Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiterrolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auch in Zukunft. Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hoch effizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis von Kohle oder Gas notwendig. Bislang wird in Nordrhein-Westfalen kein Erdgas gefördert. Allerdings besteht bei verschiedenen Unternehmen Interesse, die Potentiale sogenannter „unkonventioneller Erdgasvorkommen“ zu untersuchen. In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es insbesondere um eine mögliche Belastung des Grund- und Trinkwassers durch das so genannte „Fracking“ – ein Verfahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Untergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermöglichen. Als Energieland Nr. 1 hat Nordrhein-Westfalen ein großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer energiepolitischer Optionen.
Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt nur in Frage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken des „Fracking“ deutlich zu verbessern.
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