Polenz: Keine Ausnahme für die B 51 von LKW-Maut
„Ich bedauere, dass der innerörtliche Charakter der B 51 nicht zu einer anderen Entscheidung im Bundesverkehrsministerium geführt hat. Immerhin bleibt die Umgehungsstraße von Mautkontrollbrücken verschont,“ stellt Münsters Bundestagsabgeordneter Ruprecht Polenz (CDU) fest.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Enak Ferlemann, in seinem Schreiben vom 1. August an Ruprecht Polenz mitteilt, sind für die B 51 nur Standkontrollen und mobile Kontrollen geplant.
Wann damit begonnen wird, ist allerdings noch offen.
Zwar gilt seit 19. Juli 2011 das neue Mautgesetzt, damit der Zeitpunkt für die tatsächliche Erhebung aber bestimmt werden kann, müssen die technischen Voraussetzungen vorliegen. Dazu steht das Verkehrsministerium noch mit dem Mautbetreiber Toll Collect in Verhandlungen.
Doch auch wenn die LKW-Maut auf der B51 schließlich startet, erwartet Staatssekretär Ferlemann, entgegen anderer Annahmen, keine nennenswerte Verkehrsverlagerung.
Dabei stützt er sich auf die bisherigen Erfahrungen mit der Maut auf Bundesautobahnen. Der Anstieg des LKW-Ausweichverkehrs auf mautfreie Straßen betrage, nach Erhebungen vom Juni diesen Jahres, bundesweit weniger als 4%.