Polenz teilt mit: Gemeinden bekommen Erstzugriffsrecht auf frei werdende Militärgrundstücke
Viele Kommunen in Deutschland, darunter auch Münster, stehen vor der Herausforderung, frei werdende Militärliegenschaften zukünftig zivil nutzen zu können. Noch 1992 war beschossen worden, diese Grundstücke verbilligt an die Kommunen abzugeben. Dies lässt die EU-Kommission jedoch aus beihilferechtlichen Gründen nicht zu.
„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat jetzt den Beschluss gefasst, wonach Gemeinden künftig ohne lange und häufig spekulative Ausschreibungsverfahren nicht mehr für militärische Zwecke benötigte Liegenschaften im Rahmen eines „Erstzugriffsrechts“ zum Gutachterwert erwerben können.“ Darauf weist Münsters Bundestagsabgeordneter Ruprecht Polenz (CDU) hin. „Kaufangebote Dritter bleiben in solchen Fällen unberücksichtigt.“
Damit erhalten die Kommunen zusätzlich zu ihrer Planungshoheit ein weiteres wichtiges Instrument, weil sie den kompletten Konversionsprozess von der Planung bis zur Vermarktung in einer Hand gestalten können. Auch können Kommunen bzw. kommunale Unternehmen im Rahmen der Infrastrukturprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite für Investitionen in die kommunale Infrastruktur erhalten.
„Ich habe Herrn Dr. Jürgen Gehb, den Vorstandssprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, schon vor einiger Zeit eingeladen, sich gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Münster, Herrn Markus Lewe, und mir die Situation in Münster selbst anzusehen.“ So Polenz, und weiter: „Ich bin sicher, das Münster die frei werdenden Grundstücke zum Wohle der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger optimal gestalten wird.“