Polenz: „Münster ist in Sachen Kinderbetreuung inzwischen sehr gut aufgestellt“
Im Zuge der Initiative der Bundesregierung mehr Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) zu schaffen, ist in der Stadt Münster der Ausbau der Kinderbetreuung stark vorangetrieben worden. Der Münsteraner Bundestagsabgeordneter Ruprecht Polenz (CDU) freut sich über eine Versorgungsquote von 31,3%: „Damit nimmt Münster im bundesweiten Vergleich eine sehr gute Position ein.“
Der Bund hat seit 2009 den Ausbau in Münster mit rund 5,3 Mio. Euro gefördert und auch für die nächsten zwei Jahre seine Unterstützung von weiteren 1,3 Mio. Euro angekündigt. Damit liegt der Anteil der Bundesmittel am Gesamtetat für den Ausbau bei 37,9 %, die restlichen Kosten übernehmen die Stadt Münster und das Land Nordrhein-Westfalen. „Ich begrüße diese finanzielle Unterstützung, die dazu beigetragen hat, dass über 1170 neue Kinderbetreuungsplätz für unter Dreijährige geschaffen worden sind.“, sagt Polenz.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Betreuungsquote von 15,9% weit unter dem Bundesdurchschnitt. Hingegen kann in Münster fast ein Drittel der Kinder betreut werden. „Weil Münster rechtzeitig die richtigen Prioritäten gesetzt hat, bestehen gute Chancen, bis 2013 die Versorgungsquote auf 35 % zu erhöhen und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.“, resümiert Polenz. „Ich finde es wichtig, dass Eltern die Möglichkeit geboten wird, ihr Familienleben frei zu gestalten. Mit einem ausreichenden Angebot an Krippen- und Kindertagespflegeplätze können wir einen Beitrag dazu leisten. Es geht dabei letzten Endes auch um die Lebensqualität der Stadt Münster. Diese ist in Münster traditionell sehr hoch. Das spiegelt sich auch in der Geburtenrate wieder: In Münster gibt es - erfreulicher Weise und gegensätzlich zum bundesweiten Trend - wieder mehr Kinder unter drei Jahren.“, äußert Polenz weiter.Vor fünf Jahren wurde der Ausbau der Betreuungsplätze im Zuge des „Krippengipfels“ von Bund, Ländern und Kommunen beschlossen. Im Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist der stufenweise Ausbau der Betreuungsplätze geregelt und ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 01. August 2013 vorgesehen. Die Bundesregierung hat das Ziel, bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre anbieten zu können, was einer Betreuungsquote von ca. 38% entspricht. Finanziert wird der Aufbau mit 12 Mrd. Euro und wird zu jeweils etwa gleichen Teilen von Bund, Ländern und Kommunen getragen. Seit dem Beschluss der Bundesregierung schreitet der Ausbau der Kinderbetreuung stetig voran. Binnen fünf Jahren hat sich die U3-Betreuungsquote von 15,5% auf 25,4% im Jahr 2011 bundesweit um fast 10 Prozentpunkte erhöht. Damit sind 517.000 Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege untergebracht.