Polenz ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat
Der Münsteraner CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz ist von der CDU/CSU-Fraktion als neues ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Artikel 53 a des Grundgesetzes benannt worden.
Polenz, der bislang als stellvertretendes Mitglied dem Gremium angehörte, tritt die Nachfolge seines Fraktionskollegen Reinhard Göhner an, der sein Bundestagsmandat niederlegen wird.
Der Gemeinsame Ausschuss ist das Notparlament, das im Verteidigungsfall zusammentritt, sofern ein rechtzeitiges Zusammentreten des Bundestages nicht möglich ist.
Ihm gehören 48 Mitglieder an, von denen zwei Drittel Mitglieder des Bundestages und ein Drittel Mitglieder des Bundesrates sind. Die Vertreter des Bundestages werden entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in den Ausschuss entsendet.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten.
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