„Hilfe aus einer Hand“ ist große Chance für Münster
„Die Jobregion Münsterland profitiert von der ´Hilfe aus einer Hand´ der Kommunen. Das bringt Vorteile für den Arbeitsmarkt, unsere starke münsterländische Wirtschaft und am meisten die betroffenen Menschen selbst!“, fassen Ruprecht Polenz, Bundestagsabgeordnete Stadt Münster(CDU) und Ratsfrau und Bundestagskandidatin für Münster, Sybille Benning, die Arbeitssitzung in Coesfeld zusammen.
Gemeinsam mit den Sozialdezernenten und Landräten der vier Münsterlandkreise und der Stadt Münster fand das Gespräch auf Initiative von MdB Schiewerling im Coesfelder Kreishaus statt, wo Landrat Konrad Püning die Runde begrüßte. Dort zogen die CDU-Bundestagsabgeordneten und –Kandidatinnen der Region eine Zwischenbilanz zu den sogenannten Optionskommunen im Münsterland.
Seit 2012 betreuen die Städte und Landkreise „ihre“ Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich. Diese Städte und Kreise werden im Politikdeutsch „Optionskommunen“ genannt. „Die Kreise Coesfeld, Steinfurt und Borken waren schon einige Jahre „Optionskommune“, mit Beginn des vergangenen Jahres kamen Münster und der Kreis Warendorf hinzu. „Jetzt haben wir eine einheitliche Jobregion mit viel lokaler und regionaler Vernetzung und Kompetenz. Das ist ein gewichtiges Plus für die Menschen hier!“, unterstreichen MdB Polenz und Sybille Benning bei dem Treffen mit Blick auf die positiven Erfahrungen im Münsterland.
Die Leistung und besondere Herausforderungen für die Kommunen standen bei dem Austausch auch auf der Tagesordnung. Politiker und Verwaltungsexperten zogen eine praxisorientierte Bilanz mit vielen positiven Erfahrungen, aber auch mit einigen Anregungen an die Politik, was noch verbessert werden kann. Beispiel: Der Berechnungsschlüssel des Landes NRW für die Verteilung der Mittel für das erfolgreiche Bildungs- und Teilhabepakt für Kinder und Jugendliche. Das Land NRW verteilt die Gelder des Bundes nach einem eigenen Schlüssel. Und der richtet sich eben nicht nach der tatsächlichen Anzahl der bedürftigen Kinder vor Ort, sondern nach den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften für die Kommunen. „Die Folge der NRW-Praxis ist eine Bevorzugung der Großstadt-Regionen“, lautete die Klage der ländlichen Kommunalvertreter.
Weiteres Thema war die Neuausrichtung der Arbeitsmarkpolitischen Instrumente im vergangenen Jahr. Sie sollen helfen, Menschen schneller und nachhaltiger in einen guten Job zu vermitteln. Mit der Neuausrichtung der Instrumente hat die Koalition im Bund mehr Passgenauigkeit und Effektivität für den Arbeitssuchenden erreicht. Auch dazu ließen sich die Politiker viele Details aus der Arbeitspraxis der Optionskommunen des Münsterlandes vermitteln.