Ruprecht Polenz

Baugesetzbuch-Novelle passiert Bundestag

Stärkung der kommunalen Planungshoheit

In dieser Woche hat die Baugesetzbuchnovelle mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP in der 2./3. Lesung den Deutschen Bundestag passiert.

Die städtebauliche Entwicklung soll künftig vorrangig als Innenentwicklung erfolgen. Bevor auf der „grünen Wiese“ neue Baugebiete ausgewiesen werden, sollen Kommunen künftig zunächst prüfen, ob das Vorhaben auch im Innenstadtbereich verwirklicht werden kann.

Es wird den Kommunen so erleichtert, städtebauliche Verdichtung in der Bebauung einzuplanen. Sie können außerdem wieder rechtssicher Erschließungsverträge mit eigenen kommunalen Unternehmen abschließen. Um eine Zersiedelung des Umlandes zu vermeiden, muss die Bebauung von Wiesen, Ackerland oder Waldflächen künftig stichhaltig begründet werden.

Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten sind künftig in angemessener Größe generell zulässig.

Schrottimmobilien können durch die Kommunen leichter rückgebaut werden. Dabei bekommen die Kommunen auch die Möglichkeit, Eigentümer in begrenztem Umfang finanziell am Abriss zu beteiligen.

Ruprecht Polenz, CDU-Bundestagsabgeordneter der Stadt Münster, sagt dazu: „Diese Maßnahmen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Flächenverbrauchs, sondern auch zur Wiederbelebung vieler Innenstädte.“

Bei der Tierhaltung ist mit der Novellierung des Baugesetzbuches eine Begrenzung der Privilegierung gewerblicher Tierhaltung auf der Basis der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Vorprüfung vorgesehen.

Insgesamt ist mit der Gesetzesnovelle eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung im Baurecht erreicht worden.


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