Polenz freut sich über die Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh
Polenz, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages“, hatte sich selbst für die Freilassung Sotoudehs eingesetzt. In einem Brief an den Präsidenten des Irans, Rohani, in dem er ihm im Juni zu seiner Wahl gratulierte, bat er gleichzeitig:
„Sie haben sich im Wahlkampf auch zu den Menschenrechten im Land geäußert und angekündigt, für eine Verbesserung einzutreten. Deshalb möchte ich Sie auf den Fall der Iranerin Nasrin Sotoudeh aufmerksam machen. Sie ist eine bekannte Menschenrechtsanwältin, 49 Jahre alt und Mutter zweier Kinder. Sie setzte sich als Anwältin bevorzugt für Jugendliche ein, denen die Todesstrafe drohte, für politische Gefangene und Menschenrechtsverteidiger. Im Januar 2011 wurde Nasrin Sotoudeh von einem Revolutionsgericht nach einem unfairen Verfahren wegen „Verbreitung von Propaganda gegen das System“ und „Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ und wegen der Mitgliedschaft im Zentrum für Menschenrechtsverteidiger in Teheran zu zuerst elf Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde nach einem Berufungsverfahren auf sechs Jahre gemindert. Außerdem erhielt sie ein Berufsverbot für zehn Jahre. Seit ihrer Verhaftung befindet sich Nasrin Sotoudeh im Evin-Gefängnis in Teheran, längere Zeit in Einzelhaft. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Frau Sotoudeh ermöglichen würden, dass sie sich möglichst bald wieder als Anwältin für Recht und Gesetz einsetzen kann.“
Zwischenzeitlich erhielt Polenz eine längere Antwort der iranischen Botschaft in Berlin, in der auf Hafterleichterungen und den noch offenen Rechtsweg hingewiesen wurde. „Ich bin froh, dass der iranische Präsident Rohani jetzt dafür gesorgt hat, dass die Menschenrechtsanwältin, die unschuldig inhaftiert worden war, jetzt freigelassen worden ist.“ so Polenz heute.