Polenz fordert Freilassung vermeintlicher Moslembrüder - Schreiben an ägyptischen Präsident Mubarak
„Ich fordere deshalb die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Ussama Ahmad Ahmad Aboushadi, Tahir Abdul Munim Said Hussain, Maajid Hassan Hassan Azzamr, Mohamed Ahmed Kamal Abduld Qadr Al Akhal und Mohamed Mohamed Mohamed Iman solange sie nicht in einem fairen Verfahren entsprechend den Anforderungen des internationalen Rechts verurteilt wurden.“
Mit diesen Worten wandte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz an den ägyptischen Staatspräsidenten Mubarak, nachdem er von der münsteraner Gruppe der unabhängigen Menschenrechtsorganisation amnesty international auf das Schicksal der fünf Ägypter aufmerksam gemacht wurde.
Die Männer waren im November 2001 wegen ihrer mutmaßlichen Verbindungen zur Moslembruderschaft festgenommen worden. Im Juli 2002 hatte ein Militärgericht sie zu fünf beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf gegen sie lautete auf Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation und Aufwiegelung gegen das politische System und die rechtliche Ordnung. Obwohl der Name der Organisation in dem Verfahren nicht ausdrücklich genannt wurde, galt der Prozess allgemein als gegen die Moslembruderschaft gerichtet.
Polenz kritisiert in dem Schreiben, dass der Prozess nicht internationalen Standards für ein faires Verfahren entsprach und einige grundlegende Anforderungen des internationalen Rechts, wie auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht sowie das Recht auf ein Berufungsverfahren vor einem höherinstanzlichen Gericht verletzte.
Der Abgeordnete schloss sich der Auffassung von amnesty international an, dass die Verurteilten gewaltlose politische Gefangene seien, auf aufgrund ihrer politischen Überzeugung verurteilt wurden.
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