Ruprecht Polenz

Polenz schreibt an Unternehmer: CDU erreicht Durchbruch bei Minijobs

In einem Schreiben an über 500 Unternehmer in Münster schreibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der vollständigen Öffnung der Mini-Jobs hat die Union im Vermittlungsausschuss zu den Hartz-Gesetzen einen großen Erfolg für viele Menschen in unserem Land erreicht. Gegen den jahrelangen Widerstand der SPD haben CDU und CSU durchgesetzt, dass bis zu einem Monatseinkommen von 400 Euro für den Arbeitnehmer keine Abgaben fällig werden und sich auch gering entlohnte Beschäftigungen wieder lohnen. Diese Regelung gilt künftig auch wieder für Zusatzarbeit.

Mit der Öffnung des Niedriglohnbereichs ist ein erster großer Schritt nach vorn getan. Weitere Schritte in Richtung Bürokratieabbau, Senkung der Steuer- und Abgabenlast und weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes müssen jetzt folgen, wenn die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpft werden soll. Auch hierzu hat die Union konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt.

Außerdem wird auch im Ehrenamt das Engagement für unsere Gesellschaft finanziell wieder belohnt. Ein großer Teil der demotivierenden Riester-Regelungen ist endlich abgeräumt.

Konkret heißt das:

- Bis zu 400 Euro kann wieder brutto für netto (hinzu-) verdient werden. Für die Arbeitnehmer fallen keinerlei Belastungen an.

- Zwischen 401 und 800 Euro müssen Arbeitnehmer von vier Prozent beginnend gestaffelte Sozialbeiträge sowie den individuellen Steuersatz zahlen. Erst ab 800 Euro ist die volle Sozialbeitragslast fällig. Damit bliebt auch bei gering entlohnten Tätigkeiten künftig mehr in Tasche.

- Arbeitgeber müssen bis 400 Euro nur eine unbürokratische Pauschalsteuer von 25 Prozent an eine zentrale Einzugsstelle entrichten. Die vielen umständlichen Meldungen vor allem für die Krankenkassen sind damit Geschichte. Ab 400 Euro sind die üblichen 21 Prozent Sozialbeiträge zu leisten.

Im Ergebnis bedeutet das: Der Union ist es durch energisches Verhandeln gelungen, das CDU/CSU-Modell für den Niedriglohnsektor de facto 1:1 durchzusetzen. Es ist uns gelungen, die ideologische Blockade der Bundesregierung durch Sachargumente und eigene Vorschläge aufzubrechen. Dies wird für den Arbeitsmarkt klare Erleichterungen bringen und bietet die Chance für mehr Beschäftigung und weniger Schwarzarbeit.

Wir sind auch weiterhin bereit, Rot-Grün durch eine konstruktive Oppositionsarbeit auf den richtigen Weg zu bringen.

Mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

(Ruprecht Polenz, MdB)"

Die Details: Übersicht über die Neuregelungen bei den Mini-Jobs

Übersicht über die Neuregelungen bei den Mini-Jobs: Geringfügigkeitsbereich bis 400 ¤: * Arbeitgeber zahlt 25% pauschal (12% GRV, 11% GKV und 2% Steuer, inkl. Soli u. Kirchensteuer). * Nebenjobs werden wieder zugelassen (wie früher bei den 630,- DM Jobs). * Der Arbeitnehmer kann wie heute bei den 325,- Euro Jobs seinen Rentenversicherungsbeitrag auf die volle Höhe aufstocken, um so auch den vollen Anspruch zu erwerben. * Zur Verwaltungsvereinfachung zentrale Einzugsstelle für Sozialabgaben und Steuer bei der Bundesknappschaft in Cottbus

Niedriglohnbereich zwischen 401 ¤ und 800 ¤ * Arbeitgeberanteil 21 % zur Sozialversicherung ; * Arbeitnehmeranteil an Sozialversicherungsbeiträgen steigt linear auf 21 %, beginnend bei 4%; * normale Einkommensbesteuerung.

Haushaltsnahe Beschäftigung bis 400 ¤ * wie Geringfügigkeitsbereich bis 400 ¤, aber abweichende Privilegierung: nur 12% Pauschalabgaben (5% GRV, 5% GKV, 2% Steuer) * Nebenjobs sind auch hier wieder zugelassen. * Aufstockung beim Rentenversicherungsbeitrag wie oben dargelegt. * Steuerliche Abzugsfähigkeit beim Arbeitgeber (Abzug von Steuerschuld): o geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt 10% (maximal 510 ¤), o sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt 12% (maximal 2400 ¤), o Dienstleistungsagenturen 20% (maximal 600 ¤)