“Prof. Song erhält im Rahmen der Möglichkeiten der deutschen Botschaft jeglichen konsularischen Beistand, der ihm als deutschem Staatsangehörigen zusteht. Die Botschaft wird den Fall von Prof. Song auch weiterhin aufmerksam betreuen und ihren Beitrag leisten, um ihn zu einem guten Ende zu bringen.“ Dies teilte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz mit. Polenz hatte in einem Schreiben an Außenminister Fischer darum gebeten, dass sich die deutsche Botschaft in Seoul des Professors annehme.
„Die Meldung, dass Song angeblich bereit ist, seine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, hat mich beunruhigt, denn ein solcher Schritt würde den deutschen Behörden jede Handhabe zu seinem Schutz nehmen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser Entschluss aus freien Stücken gefällt wird,“ so der Abgeordnete.
So lange Professor Song Do-yul deutscher Staatangehöriger ist, bestehe eine Fürsorgepflicht der Bundesrepublik. „Professor Song Do-yul sollte deshalb eingeladen werden, [...] in die deutsche Botschaft zu kommen, damit in jedem Fall sichergestellt werden kann, dass der angekündigte Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht unter Druck zustande gekommen ist,“ so Polenz in seinem Schreiben an den Außenminister.
Song war am 22. September nach 37 Jahren erstmals in sein Heimatland Südkorea gereist und wird dort seitdem aufgrund seiner Kontakte zum kommunistischen Nachbarn Nordkorea verhört.
„Ich hoffe sehr, dass die außerordentlich belastende Situation für Prof. Song und seine Familie bald beendet ist,“ erklärte Polenz.