Zur Wiedereinführung der „Bahncard 50“ zum 1. August und der Debatte um Fahrgastrechte erklärt der Münsteraner CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz: „Wer möchte nicht in der Ferienzeit spontan Freunde oder Verwandte besuchen oder einfach fürs Wochenende mit der Bahn an die Ostsee fahren? Die Bahn hat diese Kundenwünsche aufgenommen und führt deshalb die beliebte „Bahncard 50“, die flexibles Reisen ermöglicht, wieder ein. Überdies versucht sie, deren Geltung auch für den Nahverkehr zu ermöglichen und damit insbesondere Kurztrips fürs Wochenende und Pendlerfahrten attraktiver zu machen. Zwar ist noch immer nicht alles Gold, was glänzt. Aber: Die Bahn hat verstanden und macht sich an ihre Hausaufgaben.
Nun ist die Bundesregierung am Zug. Denn die Rahmenbedingungen, die für die Bahn und alle anderen öffentlichen Verkehrsträger gelten, sind Sache des Gesetzgebers. Doch die Regelungen sind unbefriedigend: Die Beförderung ist zwar an sich ein privatrechtlicher Vertrag, aber bei Zugverspätung und Zugausfall ist der Kunde durch viele Ausnahmeregelungen nahezu rechtlos gestellt. Er muss sich auf die Kulanz der Bahn verlassen – und wird allzu oft enttäuscht. Auch die von der Bahn im November 2002 erneuerten Beförderungsbedingungen weisen erhebliche Lücken auf.
Dies ist nicht länger tragbar. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb im Juni 2003 einen Antrag zur Stärkung der Fahrgastrechte (pdf-Format) eingebracht. Wir fordern:
Die Beförderung ist zivilrechtlich zu regeln, mit allen Konsequenzen, und zwar mit klar festgelegten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Dies muss für alle Verkehrsmittel gelten, sei es Bahn, Bus oder Schiff. In Einzelfällen sollen die Kunden sogar ein Rücktrittsrecht zugestanden bekommen und eventuelle Mehrkosten der Weiterbeförderung ersetzt bekommen. Einzelheiten sollen die Verkehrsunternehmen in voll überprüfbaren Geschäftsbedingungen niederlegen. Damit wird Rechtssicherheit und Rechtsklarheit herrschen, für Kunden wie für Verkehrsanbieter. Außerdem soll die Bahn auch Auskunft über Konkurrenzanbieter ermöglichen.
Bundesministerin Künast hat endlich zaghaft reagiert. Wir fordern die Bundesregierung jetzt auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf nach Maßgabe unserer Forderungen vorzulegen.“