Ruprecht Polenz

B 51 („Umgehungsstraße“) und B 481n „vordringlicher Bedarf“ - Kritik an Zurückstufung der Ortsumgehungen Beelen und Herzebrock/Clarholz

Das Bundeskabinett hat heute (2. Juli) den Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz:
„Ich begrüße, dass die Bundesregierung das für Münster wichtigste Straßenbauvorhaben, den Ausbau der B 51 („Umgehungsstraße“) vom Lütkenbecker Weg bis zur Warendorfer Straße und die Weiterführung als B 481n zum Schiffahrter Damm als „vordringlichen Bedarf“ in die höchste Dringlichkeitsstufe des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen hat. Für das insgesamt 6,3 km lange Straßenstück sieht der Bund Investitionskosten in Höhe von 50,6 Millionen Euro vor. Es kommt jetzt darauf an, dass die Planungen für den Knotenpunkt mit der Warendorfer Straße vom Landesbetrieb Straßenbau NRW endlich zum Abschluss gebracht und die übrigen Planfeststellungsunterlagen ebenfalls mit Vorrang erstellt werden, denn das eigentliche Planfeststellungsverfahren wird dann noch ca. zwei Jahre dauern.

Positiv für Münster ist auch die Einstufung des Ausbaus der A 1 zwischen den Autobahnkreuzen Münster – Süd und Nord. Hier sind für die 9,9 km lange Strecke 30,2 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesem Ausbau ist dann auch der für Roxel, Gievenbeck und Kinderhaus so wichtige Lärmschutz vorgesehen.

Leider bleibt der Kabinettsbeschluss bei der für Münster so wichtigen Verbindung nach Bielefeld und Ostwestfalen hinter den Notwendigkeiten zurück. Zwar ist der Ausbau der B 51 zwischen Münster und Telgte als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft (6,7km, 24,5 Millionen Euro) ebenso wie die Ortsumgehung Warendorf B 64 (9km, 36,4 Millionen Euro). Die ebenso dringlichen Ortsumgehungen der B 64 in Beelen (4,1km, 13,6 Millionen Euro) und Herzebrock/Clarholz (10,4km, 31,7 Millionen Euro) sind aber nur in der nachrangigen Kategorie „weiterer Bedarf“ eingestuft worden.

Dies ist eine völlig unverständliche Zurückstufung, denn beide Ortsumgehungen sind im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ enthalten. Verantwortlich dafür ist die nordrhein-westfälische Landesregierung, die auf Drängen der Grünen diese Zurückstufungen der Ortsumgehungen Beelen und Herzebrock/Clarholz vorgeschlagen hat, obwohl die Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirks Münster am 12. Mai gegen diese Entscheidung der Landesregierung nachdrücklich protestiert hatte. Die Grünen haben hier wieder einmal gegen den Konsens in der Region versucht, ein wichtiges Projekt zu torpedieren.

Ich werden mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es in den Beratungen des Bundestages zu einer Korrektur dieser Entscheidung des Bundeskabinetts und damit zu einer Einstufung der beiden Ortsumgehungen in den „vordringlichen Bedarf“ kommt.

Besonders gefreut habe ich mich darüber, dass das Bundeskabinett den zweigleisigen Ausbau der Bundesbahnstrecke Münster – Lünen (Investitionskosten 177,0 Millionen Euro) in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen hat. Damit werden auf der ausgebauten Strecke Höchstgeschwindigkeiten von 200 km/h möglich.