Ruprecht Polenz

Polenz teilt Krankenhaus-Kritik am Arbeitszeitgesetz

„Ich teile Ihre Kritik an der Regelung, die von der rot-grünen Mehrheit gegen den Widerstand der Union beschlossen wurde, voll und ganz.“ Das stellte Ruprecht Polenz (CDU), Bundestagsabgeordneter für die Stadt Münster, in einen Schreiben an Krankenhäuser in Münster und Umgebung fest.
Weiter sagte er: „Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes hätte dazu genutzt werden sollen, die europäische Arbeitszeitrichtlinie so umzusetzen, dass weiterhin flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht werden, ein fairer Ausgleich der Interessen von Krankenhäusern und angestellten Ärzten stattfindet und eine übermäßige Belastung insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden wird. Genau dies gewährleistet die von Rot-Grün beschlossene Änderung nicht, wie Sie zurecht feststellen.“

Leiter zahlreicher Kliniken hatten sich an Polenz gewandt und die Mängel des neuen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) aufgezeigt. Dieses wurde von der Bundesregierung eingebracht, nachdem der Europäische Gerichtshof am 9. September entschieden hatte, dass Bereitschaftsdienste im Krankenhaus als Arbeitszeiten anzusehen seien. Das bisherige deutsche ArbZG von 1994 enthält das Gegenteil.

Das neue Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Es soll zum 1.1.2004 in Kraft treten. „Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und kann daher von den unionsgeführten Ländern alleine im Bundesrat nicht gestoppt werden.“ erklärte Polenz, und weiter: „Es wird somit im weiteren Verfahren entscheidend auf das Verhalten der SPD-geführten Länder ankommen, ob eine vernünftige Neuregelung erreicht werden kann. Bisher ist noch nicht abzusehen, wie sich die SPD-geführten Bundesländer zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes abschließend positionieren werden.“ Die betroffenen Krankenhäuser und Landeskrankenhäuser sollten auf die Meinungsbildung in den nächsten Wochen einwirken, um eine sachgerechte Lösung zu erwirken, die dann im Vermittlungsausschuss beschossen werden könnte. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wir im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Ihre zu einer entsprechenden Verständigung beitragen.“ versicherte Polenz.