Ruprecht Polenz

Polenz fordert fairen Prozess

„Ich befürchte, dass dem Angeklagten [Bachram Chamrojew] aufgrund untergeschobener belastender Indizien ein Strafverfahren droht, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat“, schrieb der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz an den Vorsitzenden der Staatsanwaltschaft von Moskau und an den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hatte den Abgeordneten auf die Inhaftierung des russische Menschenrechtler im Juli diesen Jahres aufmerksam gemacht.
Chamrojew wurde illegaler Besitz von Betäubungsmitteln zum Zweck der Veräußerung in besonders großen Mengen vorgeworfen. Der Beschuldigte macht jedoch geltend, dass ihm das Rauschgift während seiner Festnahme zugesteckt wurde, um ihn für sein politisches Engagement und seinen Einsatz für die Menschenrechte zu bestrafen. Chamrojew ist inzwischen auf Kaution freigekommen, die Anklage gegen ihn jedoch nicht fallengelassen. Wie der Menschenrechtler und sein Anwalt aufzeigen, hat erst kurz vor seiner Freilassung das erste förmliche Verhör hinsichtlich der Straftat stattgefunden, weitere Ermittlungen wurden in diesem Fall bisher weiterhin abgelehnt.

Polenz hat die zuständigen Stellen in seinem Schreiben aufgefordert, eine umfassende und unparteiische Untersuchung in die Wege zu leiten, die in vollem Maße den internationalen Standards für einen fairen Prozess entspricht. Des Weiteren erinnert er „an die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Menschenrechtlern ihr legitimes Recht auf Beobachtung der Menschenrechtslage und das Recht auf diesbezügliche Berichterstattung garantiert, ohne dass sie Drangsalierungen zu fürchten hätten. Ich möchte hiermit die zuständigen Behörden auffordern, sich an diese Erklärung zu halten und die Rechte Bachrom Chamrojews zu wahren.“