“Sollte Prof. Song tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben wollen, so wäre dies in einem eigenen Verfahren zu prüfen. Dabei wird besonders genau darauf zu achten sein, dass er bei Abgabe der Erklärung in seiner Willensbildung frei war.“ Dies teilte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz mit. Polenz hatte in einem Schreiben an Außenminister Fischer erklärt, dass ihn die Meldung, wonach Song angeblich bereit sei, seine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, beunruhigt habe.
Ein solcher Schritt würde den deutschen Behörden jede Handhabe zu seinem Schutz nehmen. Polenz hatte gegenüber dem Außenminister unter Hinweis auf die Fürsorgepflicht der Bundesrepublik darauf gedrungen, dass sichergestellt werde, dass dieser Entschluss Prof. Songs aus freien Stücken und nicht unter Druck gefällt werde.
Staatsministerin Müller teilte weiter mit, dass die Botschaft in regelmäßigem Kontakt mit der Familie Songs und seinem Rechtsanwalt sowie den koreanischen Behörden stehe. Song wurde zwischenzeitlich inhaftiert, worauf die Botschaft auch einen Besuchsantrag gestellt habe.
„Wir werden sehr aufmerksam beobachten, in welchem Maße, die Rechte Prof. Songs – besonders angesichts der jetzt verhängten Haft – gewahrt werden,“ schrieb Staatsministerin Müller.
Song war am 22. September nach 37 Jahren erstmals in sein Heimatland Südkorea gereist und ist dort aufgrund seiner Kontakte zum kommunistischen Nachbarn Nordkorea festgenommen worden.
„Ich hatte gehofft, die Situation würde sich für Prof. Song und seine Familie schnell entschärfen,“ erklärte Polenz. „Leider ist dies nicht der Fall und ich hoffe, dass der Druck der deutschen Behörden ausreichend Schutz für Prof. Song darstellt.“