„Der Deutsche Bundestag fordert die Europäische Kommission auf, von ihren Planungen hinsichtlich der Förderungsfähigkeit von Forschungsvorhaben, bei denen menschliche Embryonen getötet werden, Abstand zu nehmen.“ Dieser Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt der CDU-Abgeordnete Ruprecht Polenz in einem parteiübergreifenden Gruppenantrag, der jetzt in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.
Die EU-Kommission in Brüssel will die so genannte „verbrauchende Embryonenforschung“ mit Fördermitteln unterstützen.
In Deutschland und anderen EU-Ländern steht die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken hingegen unter Strafe. “Forschungsvorhaben, die in Deutschland eine Straftat darstellen dürfen von der EU nicht gefördert werden,“ erklärte Polenz.
Mit ihrem Antrag zur „Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer und verfassungsgemäßer Prinzipien der Mitgliedsstaaten“ unterstützen die Antragsteller aus allen Fraktionen das Forschungsrahmenprogramm der EU und dessen Beitrag zur Innovation und Entwicklung eines europäischen Forschungsraumes.
Bei bioethischen Richtungsentscheidungen müssen diese jedoch im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen der einzelnen Mitgliedsstaaten stehen. Die Antragsteller sprechen sich dafür aus, im Sinne der Chancengleichheit nur solche Vorhaben zu fördern, von denen einzelne Mitgliedsländer nicht aufgrund nationaler Rechtssprechung ausgeschlossen sind. EU-Länder, die einen solche Forschungsbereich unterstützen wollten, könnten dies auch auf nationaler Ebene mit eignen Mitteln tun.
„Wir wollen in der Europäischen Kommission trotz des jüngsten Beschlusses weiter darauf hinwirken, dass nur Forschungsvorhaben an bestehenden Stammzelllinien gefördert werden,“ so Polenz.