Ruprecht Polenz

Polenz: Kürzungen beim Großhandelsrabatt nicht auf Apotheken abwälzen

„Was wir als Opposition tun können, um Ihnen in Ihrer Lage, in die Sie die Bundesregierung gebracht hat, zu helfen, haben wir mit dieser Initiative auf den Weg gebracht.“ Mit diesen Worten endet ein Schreiben des CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz an die Apotheken in Münster, ihren Verband und die Apothekerkammer. Er stellt damit einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Beitragssicherungsgesetzes vor.
Dieser Gesetzentwurf zielt auf die Abschaffung des Großhandelsrabatts und die damit ungerechtfertigte Belastung der Apotheken. „Gerade die Abführung des Großhandelsrabatts stellt kleinere und mittlere Apotheken vor unüberwindbare Schwierigkeiten,“ so Polenz. Sie seien in ihrer Existenz gefährdet, weil Großhändler seit Ende Dezember 2002 dazu übergingen, die ihnen mit dem Beitragssicherungsgesetz auferlegten Abschläge in Höhe von 3 Prozent des Arzneimittelpreises mit den bestehenden Rabatten an die Apotheken zu verrechnen. Hierdurch könne der Großhandel den gesetzlichen Abschlag an die Krankenkassen weitgehend kostenneutral abführen, während die Apotheker zusätzlich zu ihrem eigenen Sparbeitrag auch den des pharmazeutischen Großhandels mittragen müssen. Für eine durchschnittliche Apotheke resultiere daraus eine Verringerung des Einkommens vor Steuern von rund 35 %.

„Natürlich hat unser Gesetzentwurf nur dann eine Chance, auf eine Mehrheit im Bundestag, wenn jetzt auch die 149 SPD-Abgeordneten Farbe bekennen, die erklärt haben, für eine Rückgängigmachung des Großhandelsrabatts eintreten zu wollen. Ob dies er Fall ist, werden wir in Kürze sehen,“ erklärte Polenz.