„Zur Wahrung der Regionalpräsenz […] hält die Arbeitsgruppe für den Fall einer Reduktion mindestens fünf Direktionen für erforderlich.“ Dies geht aus einem Bericht der Arbeitsgruppe „Äußere Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes“ hervor, den das Bundesverkehrsministerium jetzt vorstellte und über den der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz in einer Pressemitteilung informierte.
Die Anfang 2004 eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigte sich damit, mögliche Modelle einer äußeren Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit derzeit sieben Standorten zur prüfen. Die Zusammenlegung zu künftig drei, vier oder fünf Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) wurde untersucht unter Berücksichtigung von Kriterien wie u.a. Kundenorientierung und –nähe, Weiterentwicklung von Kompetenz und Fachkenntnissen, Organisation und Kommunikation. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Kriterien Kunden- und Mitarbeiterorientierung für eine 5er-Lösung als Alternative zur derzeitigen Organisationsstruktur der WSV sprächen „Der Erhalt von fünf Wasser- und Schifffahrtsdirektionen würde bedeuten, dass es künftig drei WSD im Binnenland gäbe. Für den Standort Münster ist dies ein positiver Etappensieg. Es gilt jetzt, sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene weiter mit vereinten Kräften für Münster einzusetzen“, erklärte Polenz.