Auf Initiative von Ruprecht Polenz (CDU), abrüstungspolitischer Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, hat die Unionsfraktion einen Antrag zur Kontrolle nicht-staatlicher, militärischer Sicherheitsunternehmen formuliert.
Die Bundesregierung wird darin u.a. aufgefordert, auf nationaler Ebene „die Registrierung von privaten Sicherheitsunternehmen einzuführen und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse zu verpflichten“ sowie von diesen eine Selbstregulierung über einen Verhaltenskodex zu verlangen. Auf internationaler Ebene müsse die Regierung vor allem die internationale Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern ratifizieren, die am 20. Oktober 2001 in Kraft getreten ist. Außerdem müssten die Vereinten Nationen in ihren Bestrebungen unterstützt werden, die bestehenden Völkerrechtsinstrumente durch neue Regelungen zu ergänzen, wie z.B. Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Sicherheitsunternehmen und deren Auftraggebern.
Hintergrund des Antrags ist der weltweite Aufschwung von privaten Sicherheitsfirmen als Folge der Reduzierung von Streitkräften und dem damit verbundenen ‚outsourcing’ von bestimmten Aufgaben. Diese reichen von Logistik über Minenräumung bis hin zu Kampfeinsätzen. Da die Grenzen von zivilen zu militärischen Aufgaben oft fließend sind, gibt es große Unsicherheiten über den Status der Mitarbeiter in Konflikten sowie über die Frage der Haftung bei möglichen Rechtsverstößen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt werde. Ruprecht Polenz wird am kommenden Donnerstag, den 21. Oktober, im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema „Nicht-staatliche militärische Sicherheitsfirmen“ sprechen.