Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz setzte sich in drei Fällen gegen schwere Menschenrechtsverletzung gegenüber iranischen Inhaftierten ein. In einem Schreiben an den obersten geistlichen Führer des Iran, Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei forderte Polenz, der auch Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages ist, die Einhaltung internationaler Standards zur Behandlung von Gefangenen.
Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hatte Polenz auf mehrere Schicksale von im Iran inhaftierten Personen aufmerksam gemacht. Diese werden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, haben keinen Zugang zu Rechtsanwälten und ihren Familien. Es ist damit zu rechnen, dass Folter und Misshandlungen angewandt werden.
In einem Fall wurden Journalisten festgenommen, nachdem in einem Zeitungsartikel die islamische Revolution von 1979 mit der Krankheit AIDS verglichen wurde und der Staatspräsident Ahmadinejad als derzeitiges Symptom dieser Krankheit dargestellt wurde. „Ich möchte daran erinnern, dass in Artikel 19 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die freie Meinungsäußerung festgehalten ist“, so Polenz. „Eine Beleidigung reicht demnach nicht als Grund für die gegen die Journalisten erhobenen Sanktionen aus“.
In einem weiteren Fall wurden einige zum Teil minderjährige Araber festgenommen, als sie gegen die politische Verfolgung der Araber sowie die Armut und Arbeitslosigkeit ihrer Volksgruppe demonstrierten. Polenz wies mit Blick auf das zum Teil geringe Alter der Inhaftierten deutlich darauf hin, dass der Iran die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes einhalten müsse.
In einem dritten Fall wurden 500 gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter eines Busunternehmens während der Vorbereitung und Durchführung eines Streiks festgenommen. Mit diesem wollten sie für die Anerkennung von Gewerkschaften demonstrieren und die Freilassung des Gewerkschaftsvorsitzenden bewirken.
In allen drei Angelegenheiten forderte Polenz, den sofortigen Zugang zu Anwälten, Familien und medizinischer Versorgung für die Inhaftierten zu ermöglichen. Er verurteile jede Art von Folter und verwies in dem Zusammenhang auf die iranische Verfassung hin, welche die Anwendung von Folter untersagt. Als Vertragsstaat des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sei der Iran ohnehin zum Verzicht auf Folter und unmenschliche Behandlung oder Strafe verpflichtet.