„Natürlich haben Behörden das Recht, Straftäter gemäß Strafrecht zu verfolgen. Ungeachtet der Schwere einer Tat wende ich mich jedoch vorbehaltlos gegen die Todesstrafe. Schließlich ist das Recht auf Leben das fundamentalste aller Menschenrechte.“
Mit diesen Worten reagierte der Münsteraner CDU-Bundestagsabgeordnete heute auf den Fall Abdulrheda Nawaseris und den der zwei Brüder Mohammed Ali und Jaafar Sawar, auf den er durch die unabhängige Menschenrechtsorganisation amnesty international aufmerksam geworden war. Die drei wurden am 11. September 2007 in der iranischen Provinz Khuzestan hingerichtet, weil sie der Destabilisierung des Landes angeklagt waren. Ihre Familien wurden erst nach den Exekutionen benachrichtigt.
Da amnesty vor Hinrichtungen sieben weiterer Gefangener warnt, hat Polenz sich auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses nun in einem direkten Schreiben an den geistigen Führer des Iran Ayatollah Sayed Khamenei gewandt. Darin bittet er um eine umgehende Umwandlung der Todesurteile in andere Urteile.
In seinem Schreiben verweist Polenz auch darauf, dass die Standards des Gerichtsverfahrens und die Bedingungen der Haft für die sieben weiteren Verurteilten in keiner Weise den internationalen Normen entsprochen hätten, weil den Gefangenen der Zugang zu Rechtsanwälten verwehrt wurde. Damit wurde eindeutig gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der „auch vom Iran unterzeichnet wurde“, so Polenz.
Abschließend forderte der Bundestagsabgeordnete, dass den Verhafteten umgehend Zugang zu ihren Familien, zu Dolmetschern und zu jedweder nötigen medizinischen Versorgung zugesichert werden müsse.