„Wir danken Ihnen, dass Sie sich im Sinne von Kleinunternehmern und Existenzgründern dafür eingesetzt haben, dass die vorgesehen Formalisierung für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zunächst aus der Welt geschafft wurde.“ schrieben der Präsident der IHK Nord Westfalen, Hubert Ruthmann, sowie ihr Hauptgeschäftsführer, Dr. Christian Brehmer, an Ruprecht Polenz (CDU), Bundestagsabgeordneter für die Stadt Münster.
Polenz hatte sich im Juli an den Bundesfinanzminister gewandt mit der Bitte, auf die im Kleinunternehmerförderungsgesetz neu festgelegte Forderung nach der Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechung auf einem vorgegebenen Vordruck zu verzichten. „Das Kleinunternehmerförderungsgesetz war ursprünglich zum Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer verabschiedet worden. Für mich wie auch für die Betroffenen ist nicht ersichtlich, warum die Abschaffung der formlosen Erklärungsmöglichkeit einen Beitrag zum Bürokratieabbau darstellt.“ so Polenz. In seiner Antwort hatte das Bundesfinanzministerium im Sommer noch darauf bestanden, dass die Anwendung des Vordrucks „im Interesse der Modernisierung und der Effizienz der Steuerverwaltung generell erforderlich“ sei und gab an nicht zu erwägen, die Möglichkeit der formlosen Erklärung wieder einzuführen.
Jetzt hat die Finanzministerkonferenz beschlossen, das umstrittene Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen für das Jahr 2004 nicht anzuwenden und für 2005 ein völlig neues Formular zu erarbeiten, dass der Zielvorgabe der Vereinfachung tatsächlich gerecht wird. Die IHK wertete dies als „späten Sieg der Vernunft“. - „Ich freue mich über das Umdenken zum richtigen Zeitpunkt und hoffe, dass das Formular für 2005 dem ursprünglichen Sinn des Kleinunternehmer-Förderungsgesetztes entsprechen wird, nämlich der Entlastung von Kleinunternehmern und Existenzgründern von überflüssiger Bürokratie.“ meinte Polenz.