Die CDU-Kommunalpolitiker Simone Wendland und Günter Schulze-Blasum sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz haben sich dafür ausgesprochen, auch die Umgehungsstraße (B51) sowie die Ortsdurchfahrt der B 51 in Albachten in die Liste der mautpflichtigen Bundesstraßen aufzunehmen. „Derzeit werden Zahlen im gesamten Bundesgebiet erhoben“, erklärte Simone Wendland nach einem Gespräch mit dem Lan-desverkehrsministerium. Die Auswertung der Zahlen erfolge aber erst im Herbst. Sie habe jedoch darauf hingewiesen, dass auch die B51 in die Erhebungen mit einbezogen werden müsse.
Ziel der bundesweiten Erhebungsaktion sei es, die Straßen herauszufiltern, die in beson-derer Weise durch so genannte „Mautflüchtlinge“ belastet werden, die auf Bundesstraßen ausweichen, um so der Mautpflicht auf den Autobahnen zu entgehen. „Es ist nicht auszu-schließen, dass von der A43 kommend die Umgehungsstraße als preisgünstige Alternati-ve genutzt wird, um später auf die A1 wieder aufzufahren“, sagte Polenz. Gerade auch langfristig sei die Mautpflicht für die Umgehungsstraße aus Münsteraner Sicht erstrebens-wert, weil bei einer Verlängerung der Umgehungsstraße bis zum Schiffahrter Damm eine weitere Zunahme des Schwerlastverkehrs nicht auszuschließen sei. In die Erhebung ein-bezogen sollte nach Auffassung von Günter Schulze Blasum auch die Ortsdurchfahrt der B 51 in Albachten. „Hier hat der LKW-Verkehr seit Einführung der Mautpflicht ebenfalls stark zugenommen.“
Wie Simone Wendland erklärte, geht man im Landesverkehrsministerium jedoch davon aus, dass nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Bundesstraßen im Ergebnis tatsächlich mautpflichtig wird. „Im Interesse der ohnehin schon lärmgeplagten Anwohner hoffe ich, dass auch die B51 dazu zählt, damit wenigstens der Schwerlastverkehr etwas reduziert wird“, sagte Polenz. Der Abgeordnete will seine Möglichkeiten auf Bundesebene nutzen, um die Maut für die B 51 durchzusetzen. Wunder dürfe man sich aber für den Lärmschutz nicht von einer Maut erwarten, sagte er. Schließlich seien nur LKW mit mehr als 12 Ton-nen Gesamtgewicht von der Mautpflicht betroffen.