Künftig wird jede Auftragsbestätigung, die die Deutsche Bahn bei der Vermietung von Eventflächen an Werbetreibende verschickt, mit einem Passus versehen, dem zufolge die Vorgaben des Wettbewerbs- und Datenschutzrechtes zu beachten sind.
Ergriffen wird diese Maßnahme, um missbräuchliche Gewinnspiele, wie sie unlängst im Hauptbahnhof Münster stattfanden, künftig zu vermeiden. Dies teilte Bahn-Chef Mehdorn dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz mit. Dieser hatte in einem Schreiben an Mehdorn datenschutzrechtliche Bedenken gegen ein in der Empfangshalle des Hauptbahnhofs stattfindendes „Gratis-Super-Gewinnspiel“ geäußert. Dabei war dazu aufgefordert worden, Kundendaten auf Formularen zu vermerken. Polenz hatte befürchtet, dass diese Daten an Direktvermarkter gewinnbringend verkauft würden und der im Gewinnspiel ausgelobte Mercedes gar nicht als Preis zur Verfügung stünde.
Polenz: „Ich begrüße, dass die Bahn handelt. Dass sie es als Verantwortliche für die öffentlichen Flächen in Bahnhöfen erst auf meine Anmahnung hin tut, kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Auch der Bahn ist bereits länger bekannt, es trotz Prüfung solcher Aktionen unter ihrem Dach immer wieder zu Datenmissbrauch kommt.“