Dass die Bahnhofsmission im Zuge des Umbaus des Münsteraner Hauptbahnhofs auf die Ostseite verlegt wird, von inner- und außerhalb des Bahnhofs barrierefrei erreichbar ist und die Schaffung eines Raumes der Stille vorgesehen wird, mit diesen Forderungen hatte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz an die Deutsche Bahn gewandt.
Die Vertreter der Bahn berufen sich in ihrem Urteil darauf, dass der Schwerpunkt der des Vertrages zwischen der Bahn und den Bahnhofsmission auf der Betreuung von Reisenden liege. Dem entspreche der derzeitige Standort der Bahnhofsmission auf dem am meisten von Fernreisenden frequentierten Bahnsteig im Herzen des Bahnhofs, der auch in deutlich größerer Nähe zu Serviceeinrichtungen der Bahn und zum Reisezentrum befinde als dieses an einem Standort auf der Ostseite der Fall wäre. Bei einer Unterbringung an der Ostseite des Bahnhofes befürchtet das Unternehmen außerdem eine Beeinträchtigung der Reisendenbetreuung durch die dort ansässige Drogenszene.
Aus dem Schreiben geht ebenfalls hervor, dass alle Bahnsteige mit Personenaufzügen ausgestattet werden, damit die Erreichbarkeit der Bahnhofsmission auch für Behinderte jederzeit und ohne fremde Hilfe möglich ist.
Erfreut zeigte sich Polenz über die Ankündigung, dass gemeinsam mit den Projektbeteiligten nach Möglichkeiten gesucht werde, um die Bahnhofsmission um einen Raum der Stille zu erweitern. �Aus ihrer täglichen Erfahrung haben die Mitarbeiter der Bahnhofsmission die Einrichtung eines Raumes der Stille angemahnt. In unserer hektischen und anforderungsreichen Welt scheint ein zunehmendes Bedürfnis von Menschen zum Rückzug und zur Besinnung zu geben. Ich hoffe sehr, dass sich die Beteiligten diesem Umstand nicht verschließen und in kooperativer Zusammenarbeit mit der Bahnhofsmission dies auch umsetzen. Dies gilt auch für die gemeinsame Bewertung des besten Lageplatzes für die Bahnhofsmission.�