Ruprecht Polenz

Einig in der Ablehnung des Antidiskriminierungsgesetzes - Treffen mit Haus und Grund

Bei einem Arbeitstreffen sprachen sich der Münsteraner Bundestagsabge-ordnete Ruprecht Polenz (CDU) und der Geschäftsführer von Haus & Grund Münster, Rolf Elsner, klar gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz (ADG) aus. Auch bei anderen wohnungspolitischen Themen kamen beide zu ähnlichen Einschätzungen.
Als "große Herausforderung für die gesamte Immobilienbranche" bezeichnete Ruprecht Polenz das Thema Wohnen im Alter, das angesichts der demografischen Entwicklung immer drängender werde. Haus & Grund Geschäftsführer Rolf Elsner dazu: �Für viele unserer Mitglieder ist das ein wichtiges Thema. Wir raten dazu, rechtzeitig die eigenen vier Wände möglichst altersgerecht zu gestalten. Auch neue Wohnformen für ältere Menschen können eine interessante Alternative zur Heimunterbringung sein.�

Polenz ermunterte vor allem auch die jüngere Generation dazu, Eigentum zu erwerben, und forderte hierfür bessere Rahmenbedingungen. Der ehemalige CDU-Generalsekretär hält die Wohneigentumsquote in Deutschland für zu gering. �Eine Erhöhung wäre wichtig für das gesellschaftliche Klima�, so der Unionspolitiker. Eigentümer hätten eine andere Einstellung zu ihrem selbst genutzten Wohnraum als Mieter. Außerdem sei die Immobilie ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge.

Bezogen auf die Situation in Münster sehen Polenz und Elsner große Potenziale im Dachgeschossausbau. Um bestehenden Wohnraum weiter zu entwickeln, sei jedoch eine offenere Bauleitplanung notwendig, erklärte Rolf Elsner. Bebauungspläne mit ausbaufähigen Dächern seien deshalb vorzuziehen

Haus & Grund Geschäftsführer Rolf Elsner, ausgewiesener Kenner des Münsteraner Wohnungsmarkts, warnte davor, dass die Investitionsbereitschaft durch das geplante Antidiskriminierungsgesetz noch weiter gebremst wird. Ruprecht Polenz, von Haus aus Jurist, wies darauf hin, dass der rot-grüne Gesetzentwurf weit über die EU-Vorgaben hinausgehe. Beweislastumkehr, Schadenersatzpflicht sowie die Möglichkeit der Verbandsklage seien in der Summe besonders gravierende Verschärfungen, wenn man an die möglichen Folgen in der Praxis denkt.
Falls das umstrittene Gesetz in seiner jetzigen Form kommt, befürchteten Polenz und Elsner eine Flut von Prozessen für die Gerichte und enorme Kosten für Eigentümer und Arbeitgeber.

�Wer versucht, Gesetze als moralische Besserungsanstalt zu installieren, erleidet Schiffbruch�, so Ruprecht Polenz. Rolf Elsner ergänzte: �Das ADG ist so überflüssig wie ein Kropf. Gesetzliche Regelungen gegen Diskriminierung stehen bereits in Artikel 3 unseres Grundgesetzes.� Ein bürokratisches Ungetüm wie der vorliegende Entwurf müsse deshalb, wenn irgend möglich, noch vor der Zielgeraden verhindert werden.