„Wenn wir Verbrechen wirksam bekämpfen wollen, müssen wir auch den so genannten genetischen Fingerabdruck konsequenter nutzen als bisher. Die rasche Aufklärung des Mordes an Rudolph Moshammer hat gezeigt, wie wirksam diese Ermittlungsmethode ist.“ Mit diesen Worten sprach sich der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz (CDU) dafür aus, die Speicherung von Genmaterial zum Standard bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Polizei zu machen. Weil dafür nur das DNA-Identifizierungsmuster und nicht die eigentlichen Gene des Menschen benötigt würden, halte er die Bedenken der Datenschützer für unbegründet. Das DNA-Identifizierungsmuster diene wie der konventionelle Fingerabdruck allein der Identifizierung. Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale, Eigenschaften, Krankheiten oder das Aussehen des Täters seien nicht möglich. „Mit Hilfe einer DNA-Datenbank kann nur verglichen werden, ob das am Tatort gefundene DNA-Material mit einer Probe in der DNA-Bank übereinstimmt, die irgendwann einmal im Zuge einer erkennungsdienstlichen Maßnahme gewonnen wurde. Wenn ja, kann der Täter noch zuverlässiger identifiziert werden, als hätte er am Tatort einen herkömmlichen Fingerabdruck hinterlassen.“
Polenz wies in seiner Pressemitteilung auch darauf hin, dass die CDU/CSU – Bundestagsfraktion bereits vor einem Jahr in einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht hatte, um die Bundesregierung zu einer entsprechenden Gesetzesänderung aufzufordern – leider ohne Erfolg. „Wir werden deshalb jetzt selbst die entsprechenden Gesetzentwürfe einbringen. Dann muss die Regierung Farbe bekennen, ob sie sich in dieser Frage weiter von den Grünen blockieren lassen will.“