„Ich freue mich, dass das Bundesgericht in Texas die Zwangsvollstreckung des in Texas/USA zum Tode verurteilten geistig behinderten James Lee Clark ausgesetzt hat“, so der Bundestagsabgeordnete für die Stadt Münster Ruprecht Polenz (CDU). Wie amnesty international informiert, soll nun die geistige Behinderung von Clark näher untersucht werden.
Kürzlich hatte Polenz an einer weltweiten Protestaktion gegen das Todesurteil teilgenommen, indem er den Gouverneur des Bundesstaates Texas Rick Perry um ein faires rechtstaatliches Verfahren für Clark gebeten hatte.
Clark war 1994 wegen Mordes und Vergewaltigung an der siebzehnjährigen Shari Catherine Crews zum Tode verurteilt worden. Zwei Psychologen bescheinigten Clark unabhängig voneinander eine geistige Behinderung und einen IQ von ca. 65.
Eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes der USA (Supreme Court) aus 2002 besagt, dass es verfassungswidrig sei, Menschen mit einer geistigen Behinderung zum Tode zu verurteilen. Der Supreme Court vernachlässigte es jedoch, „geistige Behinderung“ genau zu definieren. Es sei die Aufgabe der Bundesstaaten, diesen Begriff zu füllen.
In einem ähnlichen Fall in Texas war ein zum Tode Verurteilter begnadigt worden, Clark jedoch nicht. Polenz schrieb an den Gouverneur: „Ich habe daher den Eindruck, dass die fehlende Festlegung des Supreme Courts Entscheidungsspielräume schafft, genauer gesagt: Raum für Willkür.“ Außerdem seien im Prozess keine Entlastungszeugen angehört worden, wodurch Clark mildernde Umstände anerkannt hätten werden können.