Leistungen für Pflegebedürftige verbessern, Belastungen der Beitragszahler gering halten
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Das war ein guter Tag für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich für eine Verbesserung der Leistungen eingesetzt: Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werden die finanziellen Leistungen angehoben, das Prinzip „ambulant vor stationär“ wird gestärkt.
Altersverwirrte Menschen haben nun ebenfalls Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Mit 0,25 Prozent bleiben die Beitragserhöhungen sehr gering. Angesichts einer Sozialabgabenquote von über 40 Prozent sind wir das den Beitragszahlern schuldig. Die aus den Beitragszahlungen resultierenden Zusatzeinnahmen in Höhe von 2,7 Mrd. Euro müssen den wirklich Bedürftigen zukommen, und das sind die Pflegepatienten. Berufstätige Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten ein Anrecht auf eine 6-monatige Pflegezeit sowie eine zusätzliche, kurzfristige zehntägige Pflegezeit im Akutfall, um ihnen bei der Organisation der Pflege zu helfen. Die Finanzierung dieser Zeiten muss Aufgabe des Einzelnen sein. Das entspricht dem Prinzip der gesellschaftlichen Subsidiarität und der familiären Solidarität. Die Forderung der SPD nach einer bezahlten Pflegezeit führt entweder zu höheren Beiträgen oder zu geringeren Leistungen für die Pflegebedürftigen. Das ist mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Mit der SPD war leider der Aufbau einer Demographiereserve nicht möglich, mit der wir den absehbar steigenden Belastungen der Pflegeversicherung in den kommenden Jahren begegnen wollten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Generationengerechtigkeit in den Sozialversicherungssystemen zu stärken.
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