Ruprecht Polenz

Am 1. Mai tritt Verbraucherinformationsgesetz in Kraft - Polenz informiert über neues Verbrauchertelefon

„Am kommenden Donnerstag wird mit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes ein neues Kapitel im Verbraucherschutz aufgeschlagen. Erstmals erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Deutschland das Recht, sich bei den Behörden gezielt über Lebensmittel, Futtermittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs zu informieren. Dies ist ein Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz“, so der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz (CDU). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Bemühen nach mehr Informationen bestärkt, die zu einer freien Kaufentscheidung beitragen. Das Gesetz folgt damit dem Leitbild der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kauf- und Konsumgewohnheiten nicht zu bevormunden, sondern sich informiert zu entscheiden. Lange wurde unter der rot-grünen Bundesregierung über ein solches Gesetz debattiert. Unter Verbraucherminister Horst Seehofer hat die Union nun Taten folgen lassen, statt nur darüber zu reden.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die von den Behörden für eine Auskunft zu erhebenden Gebühren erklärt Polenz: „Bei der Diskussion im Bundestag ist es uns gelungen, Auskünfte über Rechtsverstöße völlig von Kosten freizustellen. Dies ist richtig, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch darauf, ohne zusätzlich Kosten zu erfahren, welche Unternehmen gegen das geltenden Recht verstoßen haben und wohin diese Produkte gelangt sind.“ Bei anderen kostenpflichtigen Auskünften sollten die Behörden Zurückhaltung üben und die tatsächliche Inanspruchnahme des neuen Informationsrechts nicht durch überzogene Gebührenforderungen gefährden.

„Mit dem Verbraucherinformationsgesetz und der dazu gehörenden verbraucherfreundlichen Gebührenregelung hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt müssen die Länder das ihre tun, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und den Verbrauchern eindeutig zu sagen, was eine Auskunft kostet“, betont Ruprecht Polenz.

Mit Blick auf die komplizierte Materie begrüßt der Abgeordnete, dass das Bundesverbraucherschutzministerium eine Informationsnummer schaltet, bei der sich die Verbraucherinnen und Verbraucher über Einzelheiten des neuen Gesetzes sowie die zuständigen Behörden informieren können. Die Telefonauskunft ist ab dem 2. Mai montags bis freitags von 09:00 – 17:00 h unter der Nummer 01805 - 844 544 erreichbar (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).