Ruprecht Polenz

Polenz zu Gast beim Aktionsbündnis Kinderrechte

Für ein engagiertes Gespräch über die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung war der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz zu Gast beim Münsteraner Aktionsbündnis Kinderrechte, vertreten durch die Leiterin der örtlichen UNICEF-Arbeitsgruppe, Edith Moldrickx und durch den Geschäftsführer des hiesigen Kinderschutzbundes, Dieter Kaiser. Als Jurist war Polenz der ideale Gesprächspartner, um mit Moldrickx und Kaiser das Für und Wider der Aufnahme von ausgewählten Kinderrechten in die Verfassung zu diskutieren.
v.l.n.r.: Ruprecht Polenz MdB, Edith Moldrickx, Dieter Kaiserv.l.n.r.: Ruprecht Polenz MdB, Edith Moldrickx, Dieter Kaiser
Bundesweit setzen sich Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF zusammen mit terre des hommes und dem Deutschen Kinderhilfswerk dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Dies würde die Position der Kinder stärken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft senden, das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe anzusehen“, machte Kaiser deutlich. Moldrickx forderte die Angleichung unseres Grundgesetzes an die Standards der auch in Deutschland geltenden UN-Kinderrechtskonvention. Sie wies darauf hin, dass das UN-Komitee für die Kinderrechte zuletzt im Januar 2004 die Bundesregierung dringend angemahnt hat, endlich zu handeln.

Polenz zeigte sich für das inhaltliche Anliegen des Aktionsbündnisses sehr offen, machte jedoch deutlich, dass es spätestens nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keinen Zweifel mehr gebe, dass Kinderrechte ihren Platz in der Verfassung hätten. „Jetzt stellt sich die Frage, ob mit der Aufnahme der Kinderrechte noch ein Signal gesetzt werden muss oder ob auf diese deklaratorische Maßnahme verzichtet werden kann“, stellte der Abgeordnete weiter fest. Derzeit spreche seines Erachtens eher mehr dafür, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern.

Dennoch gab Polenz zu bedenken, dass nach erfolgter Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz Regelungsdefizite und Rechtsbedarfe bestehen könnten. Wichtig sei es, eine Handlungssicherheit für diejenigen Berufsgruppen wie Kinderärzte, Mitarbeiter in der Jugendhilfe oder Einzelpersonen zu schaffen, die sich dem Kindeswohl verpflichtet fühlen. Doch auch nach einer eventuellen Verfassungsänderung seien von den Handelnden beispielsweise in der Jugendhilfe rechtliche Grenzen zu beachten in ihren Bestrebungen zum Schutz der Kinder.

Zum Abschluss des Gespräches stellten alle Anwesenden fest, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Ansonsten sei eine Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu realisieren.