Durch ihr rasches und zielgerichtetes Handeln sichert die Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems. Mit ihrem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte leistet die Bundesregierung auch einen zentralen Beitrag zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft.
Wir unterstützen ausdrücklich das schnelle und entschlossene Handeln der Bundesregierung und begrüßen die enge Absprache der getroffenen Maßnahmen mit den übrigen G-7-Ländern sowie unseren europäischen Partnern. Die Bundesregierung hat einen umfassenden Aktionsplan zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Neuordnung der Bankenmärkte vorgelegt, der im Wesentlichen aus folgenden Punkten besteht:
Die Börse in Frankfurt. Erstens werden die Refinanzierungsmöglichkeiten der deutschen Finanzinstitute sichergestellt über die Einrichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds, der bis zu einer Gesamtsumme von 400 Milliarden Euro staatliche Bürgschaften abgeben kann. Auf diese Weise wird für das gesamte Finanzsystem wieder eine Vertrauensbasis geschaffen als Voraussetzung dafür, dass sich die Banken wieder gegenseitig Geld leihen. Der für die Volkswirtschaft wichtige Liquiditätsfluss zwischen den Kreditinstituten wird wieder in Gang gesetzt. Selbstverständlich erfolgen diese staatlichen Garantien gegen eine angemessene Gebühr, die von den Kreditinstituten zu zahlen ist.
Zweitens erklärt sich der Bund bereit, durch den Erwerb von Vorzugsaktien, Aktien und Genussscheinen die Eigenkapitaldecke der Banken zu verbessern. Diese Form der Rekapitalisierung wird aber an Bedingungen geknüpft, die die Interessen der Steuerzahler wahren und die bisherigen Eigner und das Management in die Verantwortung nehmen und zudem bis Ende 2009 befristet ist. Vorgesehen ist eine maximale Inanspruchnahme dieser Eigenkapitalhilfe in Höhe von bis zu 80 Milliarden Euro.
Zur Finanzierung von möglichen Ausfällen im Rahmen der staatlichen Garantie in Höhe von geschätzten 20 Milliarden Euro und zur Finanzierung der Re-kapitalisierungsmaßnahmenin Höhe von bis zu 80 Milliarden Euro können über ein Sondervermögen Schuldverschreibungen bis zu einem Volumen von maximal 100 Milliarden Euro begeben werden.
Drittens werden noch in diesem Jahr Vorschläge für eine Verbesserung der Finanzmarktaufsichtsgesetze vorgelegt, die die Eingriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsichten in Krisenzeiten verbessern. Und noch in dieser Legisla-turperiode wird die Bundesregierung Vorschläge vorlegen für eine engere Verzahnung der Deutschen Bundesbank und der BAFin und zur Verbesse-rung der europäischen und internationalen Finanzmarktaufsicht.
Zudem wird sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine rasche internationale Angleichung der geltenden Bilanzierungsvorschriften im Interesse fai-rer Wettbewerbsbedingungen einsetzen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit zur Reklassifizierung von Finanzinstrumenten.
Wir können diese staatlichen Hilfen und die damit verbundenen Risiken für die öffentlichen Haushalte gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern nur vertreten, wenn auch jene in die Pflicht genommen werden, die diese prekäre Lage ihrer Institute zu verantworten haben und wenn der Staat an möglichen späteren Wertsteigerungen dieser riskanten Anlagen angemessen partizipiert. Deshalb werden die Eigenkapitalhilfen mit Auflagen zur Geschäftspolitik, zur Vergütung des Managements und zur Dividendenausschüttung versehen. Im Interesse des Gemeinwohls und im Interesse der erforderlichen raschen Stabilisierung der Lage sind diese staatlichen Hilfestellungen zwingend erforderlich, es ist aber ebenso das Gebot der Stunde, dass die Verantwortlichen in den Finanzinstituten ihren Beitrag leisten und so die Basis dafür schaffen, dass diese Maßnahmen bei den Bürgern auch auf Akzeptanz stoßen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt der Bundeskanzlerin und dem Bundesfinanzminister für das schnelle und entschlossene Eingreifen. Die Maßnahmen, die wir in dieser Woche verabschieden werden, sind ein wichtiger Schritt zur Überwindung der Krise. Damit schützen wir die Guthaben der Sparerinnen und Sparer und vermeiden eine schwere Wirtschaftskrise.
Gleichzeitig halten wir an unserem Ziel, bis 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, fest. Wir wissen, dass es unter den gegebenen Umständen sehr schwer wird, dieses Ziel zu erreichen. Dennoch ist gerade jetzt Verlässlichkeit in der Haushaltspolitik von besonderer Bedeutung.