„Diese Waage haben wir gerade heute noch sichergestellt“, erklärt der Betriebsstellenleiter Peter Broja vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen während des Rundgangs. Die Metzgerwaage war manipuliert worden, ohne das Prüfsiegel des Eichamts zu beschädigen. Trotzdem hatte ein Mitarbeiter des Eichamts Münster den Betrug während eines unangemeldeten Besuchs festgestellt und die Waage beschlagnahmt.
Der Bundestagsabgeordnete der Stadt Münster, Ruprecht Polenz, nutzte während eines Besuchs der Betriebsstelle des Eichamts Münster die Gelegenheit, sich die vielen Aufgabenbereiche des Eichamts genau erklären und zeigen zu lassen. Der Zuständigkeitsbereich des in Münster ansässigen Betriebs bezieht sich auf die Stadt Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Eberhard Petit, Direktor des Landesbetriebs Mess- und Eichweisen NRW, Peter Broja, Betriebsstellenleiter in Münster und Rüdiger Blase aus dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW, Ruprecht Polenz Jährlich werden rund 17000 Messgeräte von den 17 Mitarbeitern des Eichamts geprüft, um die Messrichtigkeit und die Manipulationssicherheit für die Menschen der Region zu gewährleisten. Dazu gehören neben den Messgeräten für die thermische Energie, auch Fahrpreisanzeiger in Taxen oder Strahlenschutzmessgeräte. Auch die Überwachung von Füllmengen sowie die Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen gehört zum Aufgabenbereich des Landesbetriebs. „Grundsätzliche werden von uns Quantitäten und Größen gemessen“, erklärt Eberhard Petit, Direktor des Landesbetriebs Mess- und Eichweisen Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam mit Peter Broja und Rüdiger Blase vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen informierte er Polenz über die Aufgabengaben des Eichamts.
Als 1974 das Eichamt Münster vom Sauerländerweg in der Innenstadt an den Innenstadtring (Nieberdingstraße) zog, hatte das Eichamt die Möglichkeit, in der großen Gewichtehalle und dem Tankwagenprüfstand ihre Arbeit besser auszuführen. Polenz durfte bei der Prüfung eines solchen Tankwagens dabei sein und ließ sich von dem Prüfer die einzelnen Schritte erklären. Gemeinsam mit Eberhard Petit, Peter Broja und Rüdiger Blase aus dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen besprach Polenz noch einmal die möglichen Neuerungen, die auf das Eichamt in den kommenden Jahren zukommen könnten. So liegt das Bußgeld für Verstöße gegen die Eichordnung bisher bei lediglich 10 000 Euro. Eine Grenze, die viele nicht abschrecke, Manipulationen durchzuführen.