Polenz: Überlegung zur LKW-Maut auf der B51 überprüfen
Ruprecht Polenz MdB zeigt sich besorgt angesichts der Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums und der Länder, den Teilabschnitt der Umgehungsstraße B51 Münster-Süd bis Münster-Hafen mit einer LKW-Maut zu belegen.
"Ich werde darum den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, in einem Schreiben bitten, zu überprüfen, ob eine LKW-Maut auf der B51 nicht unerwünschte Konsequenzen zur Folge hätte und darum überdacht werden muss," so Polenz.
Zusammen mit den Ländern hat das Ministerium jetzt eine Liste der möglichen mautpflichtigen Streckenabschnitte von Bundesstraßen erstellt.
Diese Liste ist kein Bestandteil des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das am 1. Juli in Kraft treten soll.
Das Gesetz enthält die Kriterien, die die Strecken für die LKW-Maut auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen definieren: Die Strecke muss mindestens 4 km lang sein, eine durchgehende bauliche Richtungstrennung besitzen, sie darf keine Ortsdurchfahrt sein und muss unmittelbar an das Autobahnnetz angebundenen sein.
"Meiner Ansicht nach, handelt es sich bei der B51 um einen besonderen Fall. Die B51 verläuft innerhalb der Stadt Münster. Außerdem ist die Gefahr einer Verlagerung auf den innerörtlichen Verkehr gegeben," stellt der Bundestagsabgeordnete der Stadt Münster fest.