Ruprecht Polenz

Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Kommunale Interessen werden gestärkt

Der Bundestag hat heute die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz (CDU):  

„Mit der heutige Entscheidung des Bundestages zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden die Belange der kommunalen Entsorgungsträger gestärkt. Die grundsätzliche Zuständigkeit für alle Abfälle aus privaten Haushalten, d.h. für gemischt wie für getrennt gesammelte Abfälle verbleibt bei den Kommunen. Ihnen wird es ermöglicht, eine flächendeckende, bürgerfreundliche und preiswerte Abfallentsorgung zu gewährleisten.
Das Gesetz sieht vor, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in 3 Punkten anzunehmen sei:

1. „Wenn Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt,

2. wenn die Stabilität der Gebühren gefährdet wird oder

3. wenn die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.“

Damit ist besonders aus der Sicht stabiler Gebührenhaushalte das Ergebnis ein Erfolg.“


Hintergrundinformation:
Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 (Richtlinie 2008/98/EG) hat die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erforderlich gemacht. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll das deutsche Abfallrecht stärker am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichtet, rechtssicherer gestaltet und durchgreifend modernisiert werden.

Um das Ressourcenpotential werthaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen effektiver und hochwertiger zu nutzen, schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne", mit der Verpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen gemeinsam erfasst und einem Recycling zugeführt werden sollen.

Die Zuständigkeit kommunaler und privater Entsorgung wird klarer ausgestaltet und stärker an den Anforderungen des Ressourcenschutzes ausgerichtet.