Ruprecht Polenz

Einigung bei Gesundheitsreform

Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Koalitionsspitzen auf einen Entwurf für die Gesundheitsreform geeinigt. Wir danken unserem Verhandlungsführer Wolfgang Zöller und den beteiligten Kolleginnen und Kollegen für die harte und erfolgreiche Arbeit der vergangenen Monate. Nun beginnt das normale parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Trotz schwieriger Ausgangsbedingungen haben wir eine Reform auf den Weg bringen können, die das Gesundheitssystem durch mehr Transparenz, mehr Wettbewerb, mehr Wahlfreiheit und weniger Bürokratie insgesamt leistungsfähiger macht.
• Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu weiteren Reformen des Arbeitsmarkts: Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben wir in diesem Jahr begonnen, den gesamten Hartz IV-Prozess zu optimieren. Weiterer Handlungsbedarf ist jedoch offenkundig. Nun haben wir mit den Empfehlungen meiner Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Das Ergebnis: Wir müssen das System Hartz IV so ändern, dass es Langzeitarbeitslosen einen stärkeren Anreiz gibt, sich aus der Abhängigkeit von staatlichen Transfers zu befreien.

Wir wollen nicht hinnehmen, dass sich zu viele Menschen dauerhaft darauf einrichten, Arbeitslosengeld II mit Minijobs oder gar Schwarzarbeit zu kombinieren. Hartz IV ist kein garantiertes Grundeinkommen. Es ist eine Unterstützung für Menschen, die Arbeit suchen. Das müssen wir in Zukunft deutlich sagen und danach handeln. Deshalb wollen wir die Hinzuverdienstregeln ändern, weil die bisherige Regelung eine Hürde beim Übergang in eine reguläre Beschäftigung darstellt. Einkommen bis 400 Euro sollen künftig vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Dafür bleiben Einkommen ab 401 Euro künftig deutlich stärker anrechnungsfrei. Wir werden an den geltenden Regelsätzen festhalten. Allerdings müssen die Sanktionsmöglichkeiten besser ausgeschöpft werden, Leistungen zu kürzen, wenn zumutbare Arbeit mutwillig abgelehnt wird. Das Ziel lautet: Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt und nicht Aufpolsterung des Transferbezugs.

Eine wesentlich bessere Brücke in den Arbeitsmarkt als die bisherige Privilegierung der Minijobs im SGB II bietet ein zielorientierter Kombilohn, der die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs oder einer selbstständigen Tätigkeit fördert. Das Job-Bonus-Modell soll als Vorbild dienen: Demnach kann bei der Einstellung eines älteren Langzeitarbeitslosen (über 50 Jahre) oder eines Jugendlichen unter 25 Jahre, der länger weder Ausbildungs- noch Arbeitsplatz gefunden hat, ein Lohnkostenzuschuss von 40 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden. Der Arbeitgeber erhält zwei Drittel der Förderung, der Arbeitnehmer ein Drittel. Die maximale Förderung des Arbeitgebers liegt bei 440 Euro im Monat und die des Arbeitnehmers bei 220 Euro im Monat. Die Förderung wird zunächst auf drei Jahre pro Förderfall begrenzt. Mit dieser klaren Eingrenzung der Zielgruppe werden Mitnahme-Effekte weitestgehend ausgeschlossen. Durch einen klugen Kombilohn wird nicht nur die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert, sondern auch das dauerhafte Verlassen des Transferbezuges ermöglicht. Damit entstehen auch Einsparungen durch den Wegfall ansonsten anfallender passiver Leistungen.

• Für eine Integration sozial Schwacher: Schon vor geraumer Zeit hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich gemacht, dass es nicht nur unter den Migranten, sondern auch bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung Menschen in unserem Land gibt, bei denen die Kombination aus fehlender beruflicher Perspektive, Bildungsferne und elektronischer Massenkultur zu einer völligen Abkehr vom gesellschaftlichen Leben und damit auch von den Interessen der Allgemeinheit geführt hat. Durch eine noch nicht veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sind nun auch andere auf dieses Problem aufmerksam geworden. In kühler sozialtechnischer Sprache über „Unterschichten“ zu diskutieren, hilft aber ebenso wenig weiter wie das Klagen über die Hartz-IV-Gesetzgebung. Hier geht es nicht um die Höhe von Transferzahlungen, sondern um die Frage, wie wir Menschen, die mitten unter uns Außenseiter sind, wieder in die Gesellschaft integrieren und ihnen eine Perspektive jenseits der Abhängigkeit eröffnen. Um konkrete Antworten auf diese Frage zu erarbeiten, bereitet unsere Kollegin Ilse Falk ein Fachgespräch mit Experten vor, das baldmöglichst stattfinden wird.

• UN-Resolution gegen nordkoreanische Atomtests: Mit großer Sorge haben wir die Atomtests des nordkoreanischen Regimes in der vergangenen Woche zur Kenntnis nehmen müssen. Wir verurteilen die Tests auf das Schärfste. Es ist wichtig, dass sich die internationale Gemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen entschlossen und geschlossen gezeigt hat. Die Resolution ist ein deutliches Zeichen: Sie verlangt, dass Nordkorea seine Atomwaffen und Atomprogramme vollständig, überprüfbar und unumkehrbar aufgibt. Zudem soll Nordkorea sofort und ohne Vorbedingungen zu den Sechs-Parteien-Gesprächen über sein Atomprogramm zurückkehren. Mit der Verabschiedung der Resolution am Samstag sind auch friedliche Sanktionsmaßnahmen verhängt worden. Sie umfassen ein Handelsembargo für alle Waren, die in Verbindung mit dem nordkoreanischen Raketen- und Nuklearprogramm stehen könnten sowie Luxusgüter. Zudem ist Vertretern des Regimes, die mit den Waffenprogrammen zu tun haben, die Einreise in UN-Mitgliedsländer untersagt. Die Sanktionen sind eine gute Grundlage für ein weiteres gemeinsames Vorgehen. Die nordkoreanischen Nukleartests sind nicht nur ein provozierender Akt. Sie destabilisieren auch die Sicherheitslage in Asien. Einer nuklearen Aufrüstung und ihrer möglichen Kettenreaktionen muss daher entschieden entgegengetreten werden. Wir begrüßen das Angebot des designierten UN-Generalsekretärs Ban Ki Moon zu direkten Gesprächen mit Nordkorea.

• Exzellenzinitiative – Universitäten ausgezeichnet: Am Freitag hat eine gemeinsame und unabhängige Gutachterkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrates die Technische Universität München, die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Technische Universität Karlsruhe als Gewinner der Exzellenzinitiative der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung ausgezeichnet. Die Entscheidung ist ohne Proporzdenken allein aufgrund anerkannter wissenschaftlicher Spitzenleistung getroffen worden. Uns kann nicht überraschen, dass die ausgezeichneten Universitäten in Ländern liegen, die schon lange von der Union regiert werden. In diesen Ländern ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung keine hohle Phrase, sondern ein überzeugend umgesetztes Zukunftsprogramm. Das zeigen auch die Ergebnisse der PISA-Untersuchung. Ich bin mir sicher, dass unsere CDU-Ministerpräsidenten, die den Wahlsieg in einem bislang durch andere Parteien regierten Land errungen haben, bald ähnliche Erfolge vorweisen können. Schließlich ist und bleibt die CDU die Bildungspartei in Deutschland.

• Forum zur Christenverfolgung: Christenverfolgung ist kein historisches Thema. 80 Prozent der religiös Verfolgten weltweit sind Christen. Daher hat sich gestern ein Forum der CDU/CSU-Fraktion mit dem Thema Christenverfolgung beschäftigt. Uns muss die Bedeutung dieser Thematik bewusst sein: Die Verfolgung von Christen aufgrund ihres Glaubens ist eines der zentralen Menschenrechtsprobleme unserer Zeit. Als Union basiert unsere Politik auf dem christlichen Menschenbild. Gleichzeitig ist das Recht auf Religionsfreiheit unveräußerlich und universell. Die Religionsfreiheit ist kein Recht, dass man nach Belieben einräumen und auch wieder einschränken kann. Und in dem Maße, in dem wir dafür eintreten, dass Religion ein Menschenrecht ist, treten wir auch für die Religionsfreiheit anderer Religionen ein. Allerdings muss gelten, dass die Religionsfreiheit sich im Rahmen der Gesetze und der Grundüberzeugungen unseres Grundgesetzes bewegt. Das Forum hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, Öffentlichkeit für die Christenverfolgung und das hohe Gut der Religionsfreiheit zu schaffen.


Die Woche im Parlament

• Jahresabrüstungsberichte 2004 und 2005: Die Bundesregierung wird uns im Rahmen der Jahresabrüstungsberichte 2004 und 2005 über den Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie die Entwicklung der Streitkräftepotenziale berichten. Die Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungsmitteln und Bemühungen um ihre Abrüstung standen wie in den Vorjahren im Mittelpunkt der rüstungskontrollpolitischen Bemühungen der Bundesregierung.
• Agrarpolitischer Bericht 2006: Der aktuelle agrarpolitische Bericht wird von der Bundesregierung vorgestellt. Im Zentrum steht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarwirtschaft, das Potenzial nachwachsender Rohstoffe, die aktuelle Situation und Ziele der Politik für ländliche Räume, der Agrarsozial-, Forst- und Fischereipolitik sowie der Bericht über die internationale Ernährungs- und Agrarpolitik.
• Ratifizierung des EU-Beitrittsvertrages mit Bulgarien und Rumänien: Nach Vorliegen der Monitoring-Berichte der EU-Kommission über den Stand der Beitrittsvorbereitungen, die an alle Fraktionsmitglieder verteilt worden sind, beraten wir nun in erster Lesung über das Vertragsgesetz zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union. Gleichzeitig bringen die Koalitionsfraktionen einen Antrag ein, die im Vertrag vereinbarten Schutzmaßnahmen bereits zu Beginn des Beitritts der beiden Staaten zu aktivieren. Die EU-Kommission schlägt demgegenüber vor, mögliche Schutzmaßnahmen erst nach Abschluss eines von der Kommission vorgeschlagenen weiteren Monitoringverfahrens in Kraft zu setzten.
• Siebter Bericht zur Menschenrechtspolitik: Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung zum siebten Mal dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in den auswärtigen Beziehungen zu berichten. In Erfüllung des Bundestagsbeschlusses vom 4. Februar 2003 behandelt der Bericht darüber hinaus auch die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in innerstaatlichen Politikbereichen durch die Darstellung ausgewählter Maßnahmen, die in der Debatte zum internationalen Menschenrechtsschutz besondere Bedeutung haben.
• Zweites Gesetz zur Änderung des BetriebsrentenG: In zweiter und dritter Lesung werden wir das 2. Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes beraten und verabschieden. Dadurch wird künftig das Finanzierungsverfahren auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt und damit gewährleistet, dass die Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung ausfinanziert werden. Zudem wird sichergestellt, dass das bislang aufgelaufene Schadensvolumen in gerechter Weise auf die Mitgliedsmitarbeiter umgelegt wird.
• Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Seit Inkrafttreten des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hat sich zu einigen Vorschriften dieses Gesetzes Änderungsbedarf ergeben. Diesem wird in zweiter und dritter Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des SGB XII Rechnung getragen. Die Regelsatzbemessung wird durch Änderung des § 28 in Verbindung mit der Regelsatz Verordnung weiter entwickelt. Darüber hinaus wird der Weiterentwicklung der Sozialhilfe im Rahmen des bestehenden Sozialhilfesystems durch eine Reihe von Änderungen Rechnung getragen.
• Gemeinsame-Dateien-Gesetz und Terrorismusbekämpfungsgesetz: In erster Lesung beraten wir über das Gemeinsame-Dateien-Gesetz, mit dem die Grundlage für die Errichtung einer zentralisierten Antiterrordatei sowie gemeinsamer Projektdateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern geschaffen wird. Dieser Tagesordnungspunkt stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bekämpfung des Terrorismus im Innern dar. Der Vollzugsaufwand für die Errichtung der Antiterrordatei führt zu einmaligem Mehraufwand bei Bund und Ländern von ca. 15,3 Millionen Euro sowie laufenden Kosten von jährlich ca. 6,4 Millionen Euro.
Ebenfalls in erster Lesung erfolgt die Umsetzung von Erkenntnissen aus der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002. Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz sieht vor, dass die befristeten Regelungen des bisherigen Gesetzes durch weitere Befristung um 5 Jahre beibehalten werden. Darüber hinaus werden die Auskunftsbefugnisse für die Nachrichtendienste fortentwickelt und auf MAD und BND ausgedehnt. Der Zoll erhält die Befugnis zur Sicherstellung von Bargeld bei Terrorismusfinanzierungsverdacht. Zudem wird der Abruf von Auskünften zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister ermöglicht.
• Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD „Neue Dynamik für Ausbildung“: Die Bundesregierung wird uns über den Berufsbildungsbericht unterrichten. Danach hat das Angebot der betrieblichen Ausbildungsplätze auch im Jahr 2005 nicht der Ausbildungsnachfrage entsprochen. Mit dem Antrag „Neue Dynamik für Ausbildung“ appellieren wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner an die Betriebe, Tarifpartner und Länder, ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und im Rahmen des dualen Ausbildungssystems berufliche Qualifikationen zu vermitteln. Gefordert wird zudem, die mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getretenen gesetzlichen Voraussetzungen für die Verbundausbildung verstärkt zu nutzen sowie das neue Berufsbildungsgesetz zügig umzusetzen.
• Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren: In zweiter und dritter Lesung beraten wir das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen. Dieses hat die Beschleunigung, Vereinfachung und Stabilisierung von Planungsvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrs- und Energiebereich (Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, Bundeswasserstraßen und Flughäfen, Ausbau von Hochspannungsfreileitungen und Gasversorgungsleitungen) zum Gegenstand. Des Weiteren wird die Rechtstellung von Naturschutzvereinen und Umweltschutzvereinigungen an die privater Personen im Anhörungsverfahren angeglichen.
• Errichtung Bundesamt der Justiz: In 2./3. Lesung wollen wir in dieser Woche das Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamtes der Justiz verabschieden. Der neuen Bundesoberbehörde werden bereits vorhandene Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts sowie bestimmte Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz, seines Geschäftsbereichs sowie – vereinzelt – anderer Ressorts übertragen. Hierdurch soll ein Kompetenz- und Ressourcengewinn und insbesondere eine Konzentration der Ministerialbürokratie auf originär ministerielle Aufgabenbereiche erreicht werden. Die Gründung der Bundesoberbehörde erfolgt weitgehend kostenneutral. Im Sachhaushalt wird vorübergehend ein Mehrbedarf von ca. 400.000 Euro anfallen, der durch Umschichtungen an anderer Stelle im Einzelplan ausgeglichen wird.



Daten und Fakten

• Export nach Rumänien und Bulgarien stark gestiegen: Im ersten Halbjahr 2006 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes Waren im Wert von 3 Milliarden Euro von Deutschland nach Rumänien exportiert worden. Dies ist ein Plus von 21 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Importe aus Rumänien nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 25 Prozent auf 1,9 Milliarden Euro zu. Die deutschen Exporte nach Bulgarien betrugen im ersten Halbjahr 2006 946,1 Millionen Euro (+10 Prozent). Die Einfuhren aus Bulgarien sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2005 um 36 Prozent auf 646,6 Millionen Euro gestiegen. Die wichtigsten Exportgüter nach Rumänien im ersten Halbjahr 2006 waren Kraftwagen und Kraftwagenteile mit einem Anteil von 25 Prozent (757,6 Millionen Euro) an den Gesamtausfuhren, Maschinen mit 16 Prozent (469,6 Millionen Euro) und Geräte der Elektrizitätserzeugung mit 10 Prozent (293,8 Millionen Euro).Die wichtigsten Ausfuhrgüter nach Bulgarien waren ebenfalls Kraftwagen und Kraftwagenteile mit einem Anteil von 20 Prozent(187,1 Millionen Euro), gefolgt von Maschinen mit 17 Prozent (163,5 Millionen Euro) und chemischen Erzeugnissen mit 12 Prozent (111,4 Millionen Euro). In der Rangliste der wichtigsten Handelspartner Deutschlands verbesserte sich Rumänien seit 2001 um fünf Plätze und bei den Einfuhren um sechs Plätze auf Rang 24. Bulgarien verbesserte seine Position in den vergangenen Jahren bei den Ausfuhren um sechs Plätze und bei den Einfuhren um fünf Plätze auf Rang 40. (Quelle: Statistisches Bundesamt, 16.10.2006)

• Positive Entwicklung im produzierenden Gewerbe: Die Erzeugung im produzierenden Gewerbe hat sich weiter spürbar erhöht (+1,9 Prozent). Die Industrieproduktion verzeichnete mit +2,3 Prozent dabei den stärksten Zuwachs. Im Vorjahresvergleich stieg die Gesamtproduktion im produzierenden Gewerbe bereinigt um 5,6 Prozent. Die positiven Vorjahresabstände haben sich in der Industrie und im Bauhauptgewerbe dabei weiter spürbar auf 6,0 Prozent bzw. 6,9 Prozent erhöht. Die Erzeugung im Bereich der Energie lag um 1,2 Prozent über dem Stand des Vorjahres. Die konjunkturelle Dynamik im produzierenden Gewerbe hat gemäß den aktuellen Ergebnissen zur Produktionsentwicklung weiter zugenommen. Neben einer anhaltend lebhaften Bautätigkeit hat die Industriekonjunktur zuletzt deutlich an Fahrt gewonnen. Die in den letzten Monaten zu verzeichnende kräftige Zunahme der Nachfrage nach industriellen Erzeugnissen spricht dabei auch für die kommenden Monate für eine lebhafte Industriekonjunktur. (Quelle: Statistisches Bundesamt, 16.10.2006)