„Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hat die CDU/CSU-Fraktion ein grundlegendes Anliegen christdemokratischer Politik durchgesetzt. Wir haben für die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger ein praxisnahes Gemeinnützigkeitsrecht geschaffen. Durch die Entlastung von administrativen Pflichten können ehrenamtlich Tätige sich wieder stärker dem eigentlichen Zweck ihres Engagements widmen“, so Ruprecht Polenz (CDU) zu dem von der Großen Koalition beschlossenen Gesetz.
Polenz, Bundestagsabgeordneter für die Stadt Münster, erklärte weiter, dass besonders die Erhöhung der Übungsleiterpauschale sowie die höhere Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige Zeichen für die große Anerkennung ehrenamtlichen Engagements seien. „Die in vielen Punkten verbesserten Rahmenbedingungen bestärken die unzähligen ehrenamtlich Engagierten, sich auch weiterhin für das Allgemeinwohl einzusetzen.“
Das bürgerschaftliche Engagement trägt ganz wesentlich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Die Entlastungen von bürokratischem Aufwand und die finanziellen Anreize kommen mehr als 23 Millionen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.
Im Einzelnen bringt das Gesetz den Ehrenamtlichen folgende Verbesserungen:
• Der Übungsleiterfreibetrag wird von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Übungsleiter bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ihre Tätigkeit bekommen dürfen, ohne dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Die jetzt großzügigere Regelung betrifft eine Vielzahl von Personen, die sich in den verschiedensten Bereichen engagieren. Sie gilt nicht nur für Übungsleiter im Sport und in den Vereinen. Auch Übungsleiter beispielsweise in gemeinnützigen Bildungs- und Kultureinrichtungen oder in sozialen Bereichen profitieren davon.
• Auf Initiative der Union wird eine völlig neue steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige eingeführt. Mit einem Freibetrag in Höhe von 500 Euro wird pauschal der Aufwand, der den ehrenamtlich tätigen Personen durch ihren Einsatz entsteht, abgegolten. Hiermit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Entlastung aller freiwillig Engagierten, der etwa 2 Millionen Menschen zu Gute kommen wird.
• Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug werden auf einheitlich 20 Prozent der Einkünfte angehoben. Bisher waren es, abhängig vom Empfänger, 5 Prozent oder 10 Prozent. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger erheblich höhere Spendenbeträge von der Steuer absetzen, als dies bisher der Fall war.
• Spenden bis 200 Euro können jetzt durch einfachen Bankbeleg nachgewiesen werden.
• Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die so genannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen werden von insgesamt 30.678 Euro Einnahmen im Jahr auf 35.000 Euro angehoben.
• Die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine wird gesetzlich klargestellt. Der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen wurde verbessert und entbürokratisiert.
• Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) wird von 307.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben. Dadurch wird die Kapitalbasis von Stiftungen erheblich gestärkt.
„Mit den erreichten Verbesserungen der rechtlichen Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement haben wir für die Zukunft eine starke Basis für unsere engagierten Bürgerinnen und Bürger geschaffen“, bewertet Ruprecht Polenz das Gesetz abschließend.