Wann mit dem Bau des Bahnübergangs Heroldstraße in Münster-Mecklenbeck begonnen werden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen. Grund dafür sind ist die Beteilung mehrerer Entscheidungs- und Finanzierungsträger an dem Projekt. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz hatte der Vorstand der Deutschen Bahn dem CDU-Politiker die Kompetenzverteilung in einem Schreiben erläutert. Polenz setzt sich gemeinsam mit dem verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Ratsfraktion Stefan Weber, Bürgermeister Schulze-Blasum sowie der örtliche Ratsherr Rolf Klein für eine zügige Umsetzung des Projektes ein. „Ich hoffe sehr auf eine konstruktive und zügige Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die von den Rückstaus am Bahnübergang betroffenen Anwohner sollten möglichst bald eine Perspektive bekommen, wann die Verkehrsbelästigungen für sie ein Ende haben, “ so Ruprecht Polenz. Die von der Bahn vor einem halben Jahr veranlasste Überplanung kritisierte Polenz abermals. In ihrem Verantwortungsbereich sei die Bahn im Obligo für die weiteren Schritte, zeitnah verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, so Polenz. Im März hatte das Unternehmen nach zehnjährigen Vorüberlegungen die Pläne für eine Untertunnelung an der Heroldstraße verworfen.
Die Bahn, der Bund und die Stadt Münster finanzieren den Bau einer Eisenbahnüberführung an der Heroldstraße in Richtung Recklinghausen – Münster. Die Errichtung einer Verkehrsstation für die Relation Münster – Coesfeld wird wiederum abgestimmt und finanziert durch die Stadt Münster, dem Zweckverband SPNV Münsterland und der Deutschen Bahn.
Wie die Bahn in ihrem Schreiben an Polenz weiter mitteilt, erfordert die Errichtung eines Bahnsteiges neben einer Gleisverschwenkung auch Eingriffe in signaltechnische Anlagen des Stellwerks Mecklenbeck und der Fernsteuerung durch den Hauptbahnhof Münster. Zur Abschätzung der Kosten und der Risiken des Bestandschutzes hat die Bahn ein Stellwerkgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse Mitte dieses Monats erwartet werden.
Von den Ergebnissen dieses Gutachtens, die dem Zweckverband und der Stadt Münster mitgeteilt und gemeinsam erläutert werden, hängt die Entscheidung über die weitere Planung und konkrete Ausgestaltung der Eisenbahnüberführung und Verkehrsstation ab.
Die nächsten Schritte wären ggf. die notwendige Anpassung des Bebauungsplansentwurfes der Stadt Münster, die Aufstellung des Bebauungsplans, das Erwirken der Planfeststellung für die Änderung der eisenbahntechnischen Anlagen, die Vorbereitung, der Abschluss und die Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung sowie die Beantragung der Finanzierung aller Beteiligten. Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn auf allen Seiten die verwaltungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.