„Ich habe deshalb das für Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung um Prüfung und Stellungnahme zu Ihrem Vorschlag gebeten. Sobald die erforderlichen Angaben – insbesondere auch zur Wirtschaftlichkeit einer derartigen Maßnahme vorliegen, werden Sie ein entsprechendes Antwortschreiben erhalten.“
Dies antwortete das Bundesverkehrsministerium dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz, auf dessen brieflichen Hinweis, dass durch die Zusammenlegung zweier parallel geplanten Verkehrsprojekte um die BAB-Brücke 59a 2,5 Millionen Euro Steuergelder eingespart werden könnten.
Bei den beiden Projekten handelt es sich um den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals und den Ausbau der BAB A 1.
„Vor dem Hintergrund knapper Haushaltskassen, halte ich es für dringend geboten, die beiden Bauvorhaben zu synchronisieren und dem Steuerzahler damit Ausgaben in Millionenhöhe zu ersparen,“ schrieb Polenz und forderte Bundesverkehrsminister Stolpe auf, dafür zu sorgen, dass der sechsstreifige Ausbau der Autobahnbrücke an der BAB A 1 vorgezogen wird und die hierfür notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
Gemeinsam mit Polenz setzt sich auch Stefan Weber, der verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, für die Änderung des Verfahrens ein: „Wir freuen uns, dass der Vorschlag zur Steuerersparnis nun geprüft wird und hoffen, dass diese Prüfung zu dem Erfolg führt, dass mit Steuergeldern verantwortungsvoll umgegangen wird.“
Der Dortmund-Ems-Kanal wird derzeit ausgebaut, damit er mit Schiffen nach der Eurobinnenschifffahrtsnorm befahren werden kann. Die Autobahn-Brücke BAB A1 Nr. 59a (KM 55,129) bei Münster kreuzt den Kanal und müsste im Zuge des Ausbaus des Kanals zwar nicht verbreitert, aber aufgrund ihrer derzeitigen Unterkonstruktion angehoben werden. Die Kosten für die Anhebung einschließlich der der Fahrbahn der BAB 1 auf beiden Seiten der Brücke beliefen sich auf 2,5 Millionen Euro.
Gleichzeitig ist das Planfeststellungsverfahren für den sechsspurigen Ausbau der BAB A 1 in Vorbereitung. Im Zuge dieses Projekts müsste die oben genannte Brücke ausgetauscht werden. Errichtet werden soll eine heute übliche Stabbogenbrücke, deren Kosten sich auf 8,5 Millionen Euro belaufen. Die für die Erweiterung des Dortmund-Ems-Kanals notwendige Anhebung der Brücke wäre nicht notwendig.
Der Dortmund-Ems-Kanal soll bis zum Jahr 2012 ausgebaut und erst dann für die Eurobinnenschifffahrt nutzbar sein. In dem Schreiben an Stolpe hatte Polenz erklärt: „Da eine Anhebung der Brücke zum jetzigen Zeitpunkt die Nutzung des Kanals gar nicht förderte, erscheint es mir sinnvoll, die später ohnehin überflüssige Anhebung der Brücke in die Planung um den sechsspurigen Ausbau BAB A 1 einfließen zu lassen.“
Ein effizienterer und weitaus kostengünstigerer Umbau der Strecke könne dadurch erreicht werden, indem die Brücke im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB 1 ausgetauscht und dieser vorgezogen werde und zwar so, dass die Belange der Schifffahrt auf dem Dortmund-Ems-Kanal berücksichtigt würden. Damit entfielen die Ausgaben von 2,5 Millionen Euro für die Anhebung der Brücke, hieß es weiter.