Ruprecht Polenz

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln darf Arbeit Deutscher Tafeln für Bedürftige nicht beeinträchtigen - Schreiben an Bundesministerin Künast

„Aber gleichgültig, sehr geehrte Frau Ministerin, wie Sie es regeln: die EU-Verordnung 178/2002 darf gerade angesichts von Harz IV nicht zu einem „Aus" für die Tafeln werden. Bereits jetzt ist wegen des Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar bei den Lieferanten der Tafeln eine erhebliche Rechtsunsicherheit eingetreten, die eine schnelle und unmissverständliche Klarstellung durch Ihr Haus verlangt."
Mit dieser Aufforderung hatte sich Ruprecht Polenz (CDU), Bundestagsabgeordneter für die Stadt Münster, an Verbraucherschutzministerin Künast gewandt, nachdem er von der gemeinnützigen Münster-Tafel darauf aufmerksam gemacht worden war, dass eine EU-Verordnung (178/2002), die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vorschreibt, die Hilfe der Tafel für Bedürftige bedroht. So hatten z.B. einzelne Filialen oder Regionalzentralen der Handelsgruppe EDEKA aufgrund der eingetretenen Rechtsunsicherheit keine überschüssigen Lebensmittel mehr an die Tafeln verteilt.

Auf die Eingabe Polenz’ antwortete nun der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Matthias Berninger, dass es bereits im Oktober des vergangenen Jahres zu einem Kompromiss zwischen der EDEKA und dem Ministerium gekommen sei, mit dem eine vereinfachte Verfahrensweise bei der Dokumentation vereinbart und für praktikabel erachtet wurde. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Handhabung des vereinfachten Dokumentationsverfahrens vor Ort, hätten sich einzelne Filialen dem Verfahren jedoch nicht angeschlossen.

Bei einem weiteren Gespräch im April mit Vertretern der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden, Vertretern der Wirtschaft (Hersteller und Handel) sowie den Deutschen Tafeln solle der gefundene Kompromiss verfeinert werden sowie das Dokumentationsverfahren unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen den Erfordernissen der Praxis angepasst werden, erklärte Berninger.

„Ich hoffe sehr, dass eine Lösung gefunden wird, die es allen bislang Hilfe leistenden Herstellern von Lebensmitteln und Supermärkten ermöglicht, die Tafeln weiter zu unterstützen. Es darf nicht sein, dass bürokratische Regelungen dazu führen, dass sich hilfsbereite Spender aus ihrem Engagement zurückziehen, und die aufgrund der Vorschrift eingetretene Rechtsunsicherheit auf dem Rücken nicht nur der ca. 7000 Münsteranerinnen und Münsteranern ausgetragen wird, “ kommentierte Polenz das Schreiben aus dem Ministerium.

Mi der EU-Verordnung 178/2002 wurden auch gemeinnützige Organisation wie die Tafeln als Handel eingestuft und damit zu einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln verpflichtet. Diese lässt sich jedoch mit der Arbeitsweise der Tafeln nicht vereinbaren. Die abgebenden Hersteller und Geschäfte führen die entsprechende Einzelkennzeichnung nicht durch, sondern lassen die Lebensmittel dann eher vernichten. Umgekehrt können auch die Tafeln eine der Verordnung entsprechende Einzelkennzeichnung nicht vornehmen.