Ruprecht Polenz

Polenz vor der Graffiti-Debatte im Bundestag: "Hoffentlich stimmt Rot-Grün endlich unserer Initiative zu!"

„Wer morgens aus der Tür tritt und seine Hauswand mit einem Graffiti beschmiert vorfindet, kann sich über die Folgen ziemlich sicher sein: Viel Ärger und vor allem Kosten, die nicht erstattet werden. Das darf so nicht bleiben!“ Das sagte Ruprecht Polenz (CDU), Bundestagsabgeordneter für die Stadt Münster, anlässlich der für Donnerstag, den 15.1. geplanten Debatte über eine mögliche Änderung des Strafgesetzbuches zur wirksameren Bekämpfung des Graffiti-Unwesens. Erst kürzlich sorgte ein Fall in Münster für Aufsehen, in dem ein Hausbesitzer jetzt nach fast zwei Jahren seine Bemühungen um Schadenersatz eingestellt hat – und das, obwohl der Sprayer polizeilich bekannt war.
Graffitis, Tags (Namenskürzel der Sprayer) und Schmierereien haben in den vergangenen Jahren immer weiter zugenommen und verursachen hohe volkswirtschaftliche Schäden. Bundesweit rechnet man mit Zahlen von 200 bis 250 Mio. Euro. Dabei sind ca. 60 Mio. Euro vom privaten Eigentümer aufzuwenden, den Rest trägt der Steuerzahler als Betreiber der öffentlichen Gebäude. Allein in Münster beliefen sich die Kosten im Jahr 2003 für private und öffentliche Geschädigte auf 268422 Euro.

„Graffitis als einzelne kleine Missstände einzuschätzen und als Bagatelldelikt zu behandeln, geht in die völlig falsche Richtung.“ sagte Polenz. Denn die Folgen für den Gesamteindruck ganzer Straßenzüge seien nicht zu übersehen. Werde gegen die Schmierereien nicht konsequent vorgegangen, entstehe ein Bild von Verwahrlosung und Zerfall. Konsequentes Vorgehen gegen die Sprayer in anderen Ländern habe sich zudem eindeutig als erfolgreich im Bereich der Kriminalprävention bei Kindern und Jugendlichen erwiesen.

Bislang ist Graffiti nicht eindeutig als Straftat erfasst, da beim Beschmieren der Tatbestand der „Sachbeschädigung“ oft nicht eindeutig erfüllt ist. Mauern tragen noch, wenn sie beschmiert sind, und zahlreiche kostenintensive Gutachten beschäftigen sich mit der Frage, ob bestimmte Graffiti nun Schmierereien seien oder doch Kunstwerke.

Die CDU schlägt deshalb vor, das Merkmal der „Verunstaltung“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Damit ist die Voraussetzung gegeben, Graffiti-Unwesen eindeutig als Straftat verfolgen zu können. Gleichzeitig wird diese Neuregelung zu einer spürbaren Minderung des Ermittlungsaufwandes bei der Strafjustiz bewirken.

Eine Verschärfung der geltenden Gesetze wird seit langem diskutiert. In der letzten Legislaturperiode (1998 – 2002) hatte Rot-Grün die Gesetzesentwürfe von Union und FDP blockiert. Die Zeichen dafür, dass diesmal eine mehrheitsfähige Lösung gefunden wird, stehen gut. „Hoffentlich stimmt Rot-Grün endlich unserer Initiative zu!“ so Polenz.