Die anstehenden Auswirkungen der Arbeitsmarktreform, das so genannte Hartz IV-Gesetz, auf die Praxis in Münster war Thema eines Gesprächs zwischen dem Münsteraner CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz und dem Leiter des örtlichen Sozialamts Michael Willamowski. Die rotgrüne Bundesregierung legt mit Hartz IV die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld zum neuen Arbeitslosengeld II zusammen.
Derzeit seien in Münster 8.400 Haushalte mit insgesamt etwa 16.000 Menschen auf Hilfsleitungen angewiesen, so Willamowski. Davon erhielten momentan 4.900 Personen Sozialhilfe, 4.000 Arbeitslosenhilfe und 500 beide Hilfen. Mit Inkrafttreten von Hartz IV ab 2005 haben diese Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wobei die Stadt Kosten für Unterkunft, Heizung, Mietrückstände, einmalige Beihilfen oder psycho-soziale Hilfsmaßnahmen zu tragen habe. Dies werde ab 2005 zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalt um ca. 6,4 Millionen Euro führen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) trage die Kosten für Regelleistungen, Mehrbedarf und Eingliederungsleistungen, so Willamowski weiter. Das Sozialamt Münster habe Vorschläge für ein Modell erarbeitet wie die bislang größte Arbeitsmarktreform vor Ort organisiert werden könne. Dabei verwies Willamowski auf sein Anliegen, zukünftig alle Leistungen aus einer Hand zu gewähren: "Für Leistungsberechtigte ist es einfacher, wenn sie nur einen Ansprechpartner haben. Und für den Steuerzahler bedeutet dies wegen geringerer Bürokratie weniger Belastungen", führte Willamowski aus.
Polenz zeigte sich erfreut, dass gerade Münster beim Abbau von Bürokratie und der Neuordnung der Leistungsgewährung eine Vorreiterrolle einnehme: "Das Münsteraner Modell, alles in eine Hand zu legen, ist vorbildlich und empfiehlt sich auch anderen Kommunen", so Polenz.