Ruprecht Polenz

Polenz gegen Todesstrafe und Menschenrechtsverletzungen im Iran

„Ich erinnere ausdrücklich daran, dass sich auch der Iran im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie im UN-Übereinkommen über Rechte des Kindes dazu verpflichtet hat, keine minderjährigen Straftäter hinzurichten. Dennoch gibt es laut amnesty international seit 1990 mindestens 24 Fälle, in denen genau dies geschehen ist. Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Iran die Todesstrafe gegen Personen, die Straftaten vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben, umgehend abschafft. Damit könnte der Iran seine Rechtsprechung mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang bringen.“ Mit diesen Worten wandte sich Ruprecht Polenz, der Bundestagsabgeordnete der Stadt Münster und Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages an Irans geistigen Führer Ayatollah Khamenei.
Der unmittelbare Anlass für diese Kritik am iranischen Rechtssystem war der Fall der heute 30-jährigen Soghra Najafpour, die im Alter von 13 Jahren einen Mord begangen haben soll. Laut Angaben der unabhängigen Menschenrechtsorganisation amnesty international wurde Soghra Najapour daraufhin zum Tode verurteilt, obwohl sie ein zunächst im Verhör abgelegtes Geständnis kurz darauf wieder zurücknahm und angab, an der Tat nicht beteiligt gewesen zu sein. Als Soghra Najafpour 17 Jahre alt war, sollte das Urteil vollstreckt werden, jedoch verzichtete die Familie des Opfers in letzter Minute auf die Hinrichtung. Am 1. Oktober 2007 wurde Soghra Najafpour dann auf Kaution aus der Haft entlassen. Allerdings protestierte die Familie des Opfers daraufhin gegen die Freilassung und forderte erneut die Todesstrafe. Soghra Najafpour widersetzte sich darauf hin der Anordnung, wieder in die Haftanstalt zurückzukehren und hält sich seitdem versteckt, da sie im Falle einer erneuten Inhaftierung mit der Vollstreckung des Todesurteils rechnen muß.

Polenz bat die iranischen Behörden in seinem Schreiben darum, den Fall von Soghra Najafpour in einem fairen und rechtstaatlichen Verfahren erneut zu prüfen, einschließlich der Art und Weise der Verhöre, die zu dem ursprünglichen Schuldspruch geführt hat.

„Selbstverständlich erkenne ich das Recht und die Verantwortung der iranischen Regierung an, mutmaßliche Straftäter vor Gericht zu stellen. Die Todesstrafe lehne ich jedoch vorbehaltlos ab, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt,“ so Polenz.