Ruprecht Polenz

Polenz setzt sich für Menschenrechte im Iran ein

„Ich fordere sie auf, Sherko Jihani einen fairen, den internationalen Standards entsprechenden Prozess sowie den Zugang zu einem Rechtsanwalt zu ermöglichen“, so Ruprecht Polenz in seinem Brief an den geistlichen Führer Irans, Ayatollah Sayed ´Ali Kahmenei.
In dem Schreiben an den obersten geistlichen Führer des Irans setzte sich Ruprecht Polenz, CDU- Bundestagsabgeordneter der Stadt Münster, gegen schwere Menschenrechtsverletzungen im Fall des Inhaftierten kurdischen Journalisten Sherko Jihani ein und forderte die Einhaltung internationaler Standards in dem Verfahren.

Die unabhängige Menschenrechtsorganisation amnesty international hatte Polenz auf den Fall Jihani aufmerksam gemacht. Dieser wird von amnesty international als gewaltlosen politischen Gefangenen angesehen. Ihm wurde sowohl der Kontakt zu einem Rechtsanwalt als auch zu seiner Familie verwehrt. Laut amnesty international sei weiterhin mit Misshandlungen und Folterung des Gefangenen zu rechnen

Polenz forderte weiter, die Vorwürfe der Folterung Jihanis umfassend aufzuklären und die Verantwortlichen gegebenenfalls zu ermitteln und unverzüglich vor Gericht zu stellen sowie ihm Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten.Für den Fall, dass es um eine politische Inhaftierung Jihanis handeln sollte mit dem Ziel sein friedliches Engagement für die kurdische Minderheit im Iran zu unterbinden, forderte Polenz die „sofortige und bedingungslose Freilassung“ des Gefangenen.

Der iranisch- kurdische Journalist Sherko Jihani wurde wegen „Propaganda gegen das System“, „Verbreitung von Lügen“ und „Handlungen gegen die staatliche Sicherheit“ angeklagt, nachdem er einem ausländischen Rundfunksender ein Interview bezüglich des erschossenen kurdischen Menschenrechtlers Showan Qaderi gegeben hatte. Jihani wurde aus seinem Gefängnis verschleppt, und über Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt an einem unbekannten Ort festgehalten, wo er nach Informationen von amnesty international misshandelt und gefoltert worden seien soll. Ihm werde außerdem weder der Kontakt zu seiner Familie noch zu einem Anwalt gewehrt.