Ruprecht Polenz

Betrug am Telefon - Polenz warnt vor falschen Verbraucherzentralen

Ruprecht Polenz, CDU-Bundestagsabgeordneter, warnt die Bürgerinnen und Bürger in Münster eindringlich, nicht auf Betrüger am Telefon reinzufallen: Mit fragwürdigen Angeboten versuchen angebliche Verbraucherschützer Geld zu erschleichen. Hinter diesen Anrufen steckt ein "Deutscher Bundesverband Verbraucherservice" - die Verwechslungsgefahr mit den seriösen Verbraucherzentralen ist bewusst kalkuliert.
Die angeblichen Verbraucherschützer bieten dabei am Telefon z. B. „Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung“ an. Versprochen wird eine „wirksame“ Strei-chung der Telefonnummer bei Call-Centern, damit es keine belästigenden Anrufe mehr geben - gegen Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ von bis zu 60 Euro! Mit dem Anruf selbst verstößt diese Organisation gegen geltendes Recht.

Polenz rät: „Wer gegen seinen Willen ein `Willkommensschreiben´ der Organisation erhält und darin aufgefordert wird, einen Jahresbeitrag in Höhe von 59,90 Euro zu zahlen, sollte keinesfalls darauf eingehen. Schriftlich und innerhalb von zwei Wochen gilt es, zu widerrufen und darauf hinzuweisen, dass nie eine Absicht bestand, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Ebenso sollte man die Firma zur Löschung aller gespeicherten Daten auffordern. Um Ärger vorab zu vermeiden, sollte jeder mit seinen persönlichen Daten und Bankverbindungen am Telefon oder im Internet sorgsam umgehen. Falls dennoch Geld unberechtigter Weise durch einen unlauteren Anruf abgebucht wird, kann man den Betrag binnen sechs Wochen durch die Bank zurückbuchen lassen.“

Gesetzlich wird ebenfalls nachgebessert: In den kommenden Wochen geht der Gesetzentwurf gegen unerlaubten Telefonwerbung auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ins Kabinett. „Durch ein deutlich höheres Bußgeld, dem Verbot der Rufnummernunterdrückung und der Erweiterung des Widerrufsrechts auf Lotterie-, Abo- und Gewinnspiele werden unlautere Anrufe künftig strenger geahndet. Anbieterwechsel oder Vertragsänderungen werden nur noch mit einer Bestätigung bzw. einer Widerrufsmöglichkeit des Kunden erlaubt sein, um ein Unterschieben von Verträgen zu verhindern. Damit können wir schwarzen Schafen künftig schneller das Handwerk legen, “ betont der Abgeordnete.