Ruprecht Polenz

„Schwangere Frauen nicht in ihrer Notlage alleine lassen“ – Polenz einer der ersten Unterzeichner des Entwurfs für ein neues Schwangerschaftskonfliktgesetz

„Unser Gesetzentwurf will den schwangeren Frauen helfen. Hierfür werden die behandelnden Ärzte in die Pflicht genommen“, so Ruprecht Polenz, der als einer der ersten Bundestagsabgeordneten den überfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unterzeichnet hat. „Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor ein gesellschaftliches Tabuthema. Frauen, deren ungeborene Kinder während der Schwangerschaft schwer erkranken, werden in ihrer Notlage oftmals alleine gelassen“, unterstreicht Polenz die Bedeutung einer Novellierung des gesetzlichen Rahmens bei Spätabtreibungen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Beratungspflicht für Ärzte in allen Fällen vor, in denen beim ungeborenen Kind vorgeburtlich eine schwere Erkrankung festgestellt wird oder ernste Hinweise dafür vorliegen – bisher ist diese Beratungspflicht durch das Gendiagnostikgesetzes lediglich im Falle von genetisch bedingten Erkrankungen und Behinderungen gesetzlich vorgeschrieben. Im Einzelnen umfasst der in Abstimmung mit der Bundesärztekammer erarbeitete Entwurf u.a. folgende Eckpunkte:

- Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die Schwangere auf deren Wunsch über die medizinische Dimension der Erkrankung aufzuklären und zu beraten. Teil der Beratung ist eine Information über die Lebenswirklichkeit von Menschen mit der diagnostizierten Behinderung sowie eine frühzeitige Aufklärung über Ablauf und Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist der Arzt verpflichtet, der Schwangeren beim psychosozialen Umgang mit der Diagnose zur Seite zu stehen; insbesondere hat er die Aufgabe, eine Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen zu erleichtern.
- Um den betroffenen Frauen Perspektiven für ein Leben mit dem erkrankten Kind aufzuzeigen oder ihnen bei der Verarbeitung der Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs zu helfen, muss der Arzt die Schwangere über den Anspruch und konkrete Angebote psychosozialer Beratungsstellen informieren.
- Sofern keine Lebensgefahr für die Schwangere besteht, wird ihr nach Erhalt des Befundes eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingeräumt, um das weitere Vorgehen zu überdenken.

Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden. Er wird von vielen Verbänden unterstützt, so von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. „Der Gesetzentwurf ist sich der Verantwortung für den Schutz menschlichen Lebens bewusst“, so Ruprecht Polenz.